Export von Verteidigungsgütern soll beschleunigt und vereinfacht werden

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Hattmannsdorfer: Außenwirtschaftsgesetz wird novelliert und entkriminalisiert, Entwurf in Koordinierung in Regierung

Die erste Maßnahme der heimischen Industriestrategie  betrifft den Verteidigungs- und Sicherheitsbereich. Genehmigungs- und Kontrollverfahren für sogenannte Dual-Use-Güter – Produkte für die Landesverteidigung, die nicht ausschließlich militärischen Zwecken dienen, sondern auch zivil eingesetzt werden können – sollen entbürokratisiert und beschleunigt werden. 
„Die Verfahren sollen schneller und einfacher werden“, kündigte ÖVP-Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer am Montag im Klub der Wirtschaftspublizisten an. Der Entwurf der  Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes befinde sich bereits in Koordinierung mit den Koalitionspartnern. 
Derzeit dauern die Genehmigungsverfahren rund vier bis sechs Wochen. Das Außenwirtschaftsgesetz regelt die Kontrolle des Exports von Feuerwaffen sowie von Verteidigungs- und Dual-Use-Gütern, zuständig für die Exportgenehmigungen ist das Wirtschaftsministerium.  Die Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie in Österreich beschäftigt in rund 150 Unternehmen 11.000 Mitarbeiter und  weitere 20.000 Beschäftigte in Zulieferunternehmen. Der Branchenumsatz liegt bei rund 3,3 Milliarden Euro jährlich, der Forschungsanteil bei 7,5 Prozent. Angesichts der steigenden Verteidigungsausgaben Europas hofft die Regierung auf Wachstumsimpulse für die heimische Wirtschaft. Das Wachstumspotenzial sei mindestens so groß wie das Wachstum der Verteidigungsausgaben, schätzt Hattmannsdorfer. 

PK DES WIRTSCHAFTSMINISTERIUMS "INDUSTRIESTRATEGIE ÖSTERREICH 2035": HATTMANNSDORFER

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP)


Künftig sollen „unnötige Doppelarbeiten“ vermieden werden. Die Antragstellung werde entbürokratisiert, für die erste Registrierung reichen künftig ein formloses Firmenschreiben und die ID-Austria, erklärt Hattmannsdorfer. Die derzeit aufwendige und langwierige Meldung eines „Verantwortlichen Beauftragten“ in den Unternehmen soll erleichtert und die  Meldepflichten für die Exportaufträge überhaupt vereinfacht werden. 
EntkriminalisierungReine Formfehler in Exportmeldungen sollen künftig nicht mehr dem Strafrecht unterliegen, sondern dem Verwaltungsstrafrecht. Damit solle die Stigmatisierung der Betroffenen verhindert werden. Beim Weiterverkauf dieser Güter obliegen die Genehmigungspflichten künftig dem Käufer und nicht dem österreichischen Erstlieferanten, was den Unternehmen mehr Rechtssicherheit bringe. 
Gegengeschäfte Bis Ende des ersten Halbjahres 2026 soll die „Task Force Industrielle Kooperation“ gemeinsam mit der Finanzprokuratur die Leitlinien für Gegengeschäfte vorliegen. „Es ist eine Frage des Hausverstands, wenn Milliarden in die Verteidigung investiert werden, dass auch die Wirtschaft davon profitiert“, argumentiert Hattmansdorfer. Die Gegengeschäfte müssten transparent sein. 

"Patriotisches Vergaberecht"

Thema war auch Hattmannsdorfers Plan für ein "patriotisches Vergaberecht", der wie die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes in der unlängst präsentierten Industriestrategie verankert ist. Gehe es nach ihm, hielt Hattmannsdorfer fest, sollten etwa Solarpaneele oder Wechselrichter nicht mehr staatlich unterstützt werden, wenn der Kauf aus Übersee und nicht aus Europa oder Österreich erfolge. Ähnliches müsse für IT-Systeme gelten. Konkrete Kriterien für die strategische öffentliche Beschaffung würden gerade ausgearbeitet. Wann das "patriotische Vergaberecht" umgesetzt wird, könne er noch nicht sagen, da es sich um eine breite Materie handle und mehrere Ministerien eingebunden sind.

E-Control-Besetzung

Die Bestellung des bisherigen Wien-Energie-Chefs Michael Strebl zum Vorstand der E-Control verteidigte der Minister. Wichtig sei ihm gewesen, eine Person zu nominieren, die ausreichend Erfahrung im Energiesektor habe, um das umfassende Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) umzusetzen. Das treffe auf ihn zu und sei "matchentscheidend". Eine Cooling-off-Phase, wie von den Grünen gefordert, lehne er ab, zumal bei Entscheidungen, die "historische Tätigkeiten" betreffen und möglicherweise Befangenheit bedeuten, künftig das 4-Augen-Prinzip gelten soll, kündigte Hattmannsdorfer an. Auf Strebl bezogen müssten als Beschlüsse, die für Wien Energie relevant sind, von einer Führungsperson abgesegnet werden. Dazu soll demnächst die Geschäftsordnung der Regulierungsbehörde angepasst werden.

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