EUGH segnet EZB-Anleihenkäufe ab

  
Die Zentralbank darf notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten kaufen.

Die Europäische Zentralbank ( EZB) darf zur Euro-Rettung grundsätzlich Staatsanleihen kaufen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden. Ein entsprechendes Programm der Notenbank aus dem Jahr 2012 sei rechtmäßig, urteilten die Richter. „Das Programm überschreitet nicht die währungspolitischen Befugnisse der EZB und verstößt nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten“, teilte der Gerichtshof mit.

Beruhigte Märkte, besorgte Bürger

Konkret ging es um den EZB-Beschluss von 2012, notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, um diese zahlungsfähig zu halten. In der Praxis hat die EZB dieses Kaufprogramm mit dem Namen „Outright Monetary Transactions“ (OMT) allerdings nie genutzt. Allein die Ankündigung beruhigte die Märkte.

Dagegen hatte der Beschluss insbesondere in Deutschland Kritik und Klagen von über 35.000 Bundesbürgern ausgelöst. Sie warfen den Währungshütern vor, sie würde mit dem OMT ihr geldpolitisches Mandat überziehen und im Ernstfall Krisenstaaten über die Notenpresse finanzieren. Der Rechtsstreit landete beim EuGH, weil das Bundesverfassungsgericht erstmals ein Verfahren nach Luxemburg zur Entscheidung übertrug. Nach dem Urteil des EuGH dürfte sich nun das Bundesverfassungsgericht dem Fall nochmals zuwenden. Ein Termin steht aber noch nicht fest.

Das Urteil gibt der EZB auch Rückenwind für das aktuelle Kaufprogramm, das seit März läuft und mit einem Volumen von 60 Milliarden Euro monatlich die Konjunktur im gemeinsamen Währungsraum anschieben soll. Mit dem Kauf von Staatsanleihen drückt die EZB die Zinsen des betroffenen Landes, das dann weniger für Kredite zahlen muss und zahlungsfähig bleibt.

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