EFSA verweigert Krebs-Information zu Glyphosat: Von EuG verurteilt

EFSA verweigert Krebs-Information zu Glyphosat: Von EuG verurteilt
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weigert sich, entsprechende Informationen zu veröffentlichen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) muss Studien zum umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat offenlegen. Die Entscheidungen der EFSA, Einsicht in die Expertisen über Toxizität und krebserregende Wirkung des Herbizids zu verweigern, erklärte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag für nichtig.

"Das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen über Emissionen in die Umwelt besteht gerade darin, nicht nur zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt oder absehbar freigesetzt werden wird, sondern auch zu verstehen, in welcher Weise die Umwelt durch die fraglichen Emissionen beeinträchtigt werden kann", hieß es in der Begründung der Entscheidung.

Glyphosat wurde von dem Bayer-Tochterunternehmen Monsanto entwickelt. Es ist inzwischen patentfrei und wird mittlerweile weltweit von Dutzenden anderer Chemiekonzerne wie Dow Agrosciences und der deutschen BASF vermarktet. Bayer ist in vielen Staaten wegen der möglicherweise krebserregenden Wirkung von Glyphosat mit Klagen konfrontiert. Der Konzern hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und darauf verwiesen, dass Zulassungsbehörden weltweit Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung als sicher bewertet haben.

Wolfgang Zinggl, geschäftsführender Klubobmann und Landwirtschaftssprecher von JETZT, wurde in einer Aussendung am Donnerstag so zitiert: "Mit diesem Urteil ist ein entscheidender und wichtiger Schritt im Kampf gegen giftige Chemikalien in der Landwirtschaft gelungen. Mit dem Urteil hat der Gerichtshof klargemacht, dass die Interessen der Öffentlichkeit und Fragen der Gesundheit wichtiger sind als reine Geschäftsinteressen von einzelnen Konzernen. Zulassungsverfahren müssen transparent ablaufen. Es kann nicht sein, dass der Öffentlichkeit Informationen über das Krebsrisiko einzelner Wirkstoffe einfach verwehrt werden."

Ähnlich äußerten sich die Grünen im Europäischen Parlament. "Wir haben heute einen Riesenerfolg im Kampf um die Gesundheit für Mensch, Umwelt und Artenvielfalt erzielt. Endlich wird für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, wie sich die Chemieriesen die Zulassung giftiger Stoffe selbst herbei schreiben. Die Beurteilung von Pflanzengiften müssen zukünftig Wissenschafter mit öffentlich zugänglichen Studien übernehmen", erklärte Thomas Waitz, Imker, Biobauer und EU-Abgeordneter der Grünen.

Auch Global 2000 begrüßte die Entscheidung. "Dieses Urteil stärkt die Rechte aller Europäerinnen und Europäer auf Zugang zu Dokumenten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001. Zu verdanken ist dieses Ergebnis einer Gruppe von Grünen Abgeordneten im Europaparlament sowie dem Aktivisten Anthony C. Tweedale, welche von der EFSA die Herausgabe von Industriestudien zu Glyphosat beantragt und schließlich beim EuGH dann auch eingeklagt hatten", hieß es in einer Aussendung.

Glyphosat ist eines der am meisten benutzten Herbizide in der EU. Es wurde vom 1. Juli 2002 bis 30. Juni 2012 in die Liste der zugelassenen Wirkstoffe aufgenommen. Diese Aufnahme wurde vorübergehend bis 31. Dezember 2015 verlängert. Ein Antrag auf Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit zwei Toxizitätsstudien war von der EFSA verweigert worden. Die Kläger verwiesen darauf, dass das Internationale Krebsforschungszentrum im März 2015 Glyphosat als potenziell krebserregend eingestuft hatte. Gleichzeitig hatte der Peer-Review der EFSA im November 2015 angegeben, dass Glyphosat für den Menschen wahrscheinlich nicht krebserregend sei.

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