Mädchen verbrüht: Fluglinie haftet für umgekippten heißen Kaffee

Mädchen verbrüht: Fluglinie haftet für umgekippten heißen Kaffee
Ein Mädchen war auf Niki-Flug verbrüht worden und hatte Schadenersatz gefordert. Jetzt gibt es ein EuGH-Urteil.

In einem Rechtsstreit um die Haftung für einen auf einem Niki-Flug verschütteten Kaffee hat die Klägerin gegen die Fluglinie gewonnen. Eine Fluglinie haftet für umgekippten heißen Kaffee, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Demnach ist es nicht erforderlich, dass ein solcher Unfall mit einem flugspezifischen Risiko zusammenhängt.

Der Fall war vom Obersten Gerichtshof (OGH) an den EuGH verwiesen worden. Ein sechsjähriges Mädchen hatte auf einem Niki-Flug Verbrühungen erlitten und Schadenersatz gefordert. Der EuGH stellte nun klar, dass vom Begriff "Unfall" jeder an Bord eines Flugzeugs vorfallende Sachverhalt erfasst ist, in dem ein bei der Fluggastbetreuung eingesetzter Gegenstand eine körperliche Verletzung eines Reisenden verursacht hat, ohne dass ermittelt werden müsste, ob der Sachverhalt auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgeht.

Die Gründe für den kleinen Unfall konnte die Passagierin vor Gericht nicht darlegen – ob der Becher wegen Turbulenzen umkippte oder weil sie selbst gegen den Haltetisch rempelte, scheint nebensächlich zu sein.

Niki selbst existiert zwar nicht mehr, jedoch dürfte das Urteil künftig als Grundlage für weitere Anklagen in ähnlichen Fällen dienen.

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