EuGH: EZB-Anleihenkaufprogramm ist rechtens

EuGH: EZB-Anleihenkaufprogramm ist rechtens
Immer wieder sorgen die Wertpapierkäufe der Euro-Notenbank für Streit. Das oberste EU-Gericht fällte nun ein klares Urteil.

Die umstrittenen Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) sind nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts rechtens. Die EZB verstoße damit nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung und nicht gegen ihr Mandat, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Die Zentralbank hatte zur Bewältigung der Eurokrise mehrere milliardenschwere Kaufprogramme für Wertpapiere aufgelegt, die das Ziel haben, Zinsen zu drücken und Geld leichter verfügbar zu machen. Damit sollten die Wirtschaft und die Inflation angekurbelt werden.

Kläger abgeblitzt

Die Kläger um die Euro-Kritiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel kritisieren, dass die EZB durch das Kaufprogramm zum größten Gläubiger der Euro-Staaten aufgestiegen sei. Aus ihrer Sicht finanziert die EZB dadurch zudem massiv die Staatsverschuldung.

Die Luxemburger Richter erklärten nun, dass es an dem Kaufprogramm nichts zu beanstanden gebe. Die EZB habe als vorrangiges Ziel, die Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten und eine Inflationsrate von knapp zwei Prozent zu erreichen. Damit sie dies wirksam tun könne, seien Anleihenkäufe gerechtfertigt.

Zudem würden keine Staaten bevorzugt. Das Kaufprogramm richte sich nicht nach den Finanzierungsbedürfnissen der Länder. Die Käufe erfolgten vielmehr über einen festgelegten Schlüssel. Zudem sei der Kauf von Papieren mit einem hohen Risiko nicht erlaubt.

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