EuGH: Sechs Wochen Urlaub nur nach 25 Dienstjahren

EuGH
Nur wer 25 Jahre im selben Unternehmen gearbeitet hat, hat Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche.

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat die österreichische Urlaubsregelung bestätigt, wonach Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf sechs Urlaubswochen haben, wenn sie 25 Dienstjahre beim selben Arbeitgeber gearbeitet haben. Das österreichische Urlaubsgesetz stelle weder eine Diskriminierung noch eine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit dar, urteilten die EU-Richter am Mittwoch.

Anrechnung fraglich

Hat der Arbeitnehmer bei verschiedenen Arbeitgebern im In- oder Ausland gearbeitet, werden derzeit nur höchstens fünf Jahre angerechnet. Der Oberste Gerichtshof hatte den Fall an den EuGH verwiesen.

Der Betriebsrat des Eurothermen-Ressorts Bad Schallerbach hatte im Vorfeld gegen die geltende österreichische Regelung geklagt. Er forderte, dass sämtliche Arbeitnehmer, die 25 Jahre an unselbstständiger Beschäftigung vorweisen konnten, einen Anspruch auf die sechste Urlaubswoche einräumen - auch wenn die 25 Jahre nicht in ein und demselben Unternehmen geleistet wurden, sondern bei unterschiedlichen Arbeitgebern.

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