EU-Wettbewerbshüter nehmen Amazons Geschäftsmodell in den Blick

INDIA-ECONOMY-AMAZON
EU steht noch ganz am Anfang: Nutzung der Daten kleiner Händler im Fokus. Verfahren gegen McDonald's beendet.

Die EU-Wettbewerbshüter nehmen möglicherweise unerlaubte Geschäftspraktiken des US-Onlineversandhändlers Amazon näher in den Blick. "Wir stehen noch ganz am Anfang", sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch in Brüssel. "Wir befragen Marktteilnehmer und versuchen, ein vollständiges Bild zu erhalten."

Internet-Plattformen wie Amazon hätten eine doppelte Funktion, sagte Vestager. Sie böten eine Plattform für Händler, seien aber auch selbst große Anbieter. Dadurch stelle sich die Frage, was mit den Daten geschehe, die Amazon von den vielen kleineren Händlern erhalte. Wenn sie genutzt würden, um den Service für die Einzelhändler zu verbessern, sei das legitim, sagte die EU-Kommissarin. "Aber werden die Daten auch genutzt, um selbst zu analysieren, was die Leute wollen, was das nächste große Ding sein wird?". Eine formale Untersuchung sei bisher nicht eingeleitet worden, sagte Vestager. "Wir gehen der Sache nach."

Amazon stand bereits wegen unzulässiger Steuerdeals im Fokus der EU-Wettbewerbshüter. Im vergangenen Jahr erklärte die EU-Kommission eine Regelung Luxemburgs für den US-Konzern für nicht rechtens und forderte die Behörden des Landes auf, rund 250 Mio. Euro plus Zinsen zurückzufordern. Etwa 280 Mio. Euro seien nun eingesammelt worden, sagte Vestager.

Amazon wehrt sich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen den Beschluss, auch die luxemburgische Regierung legte Beschwerde ein. Der Fall könnte sich noch über Jahre hinziehen. Sollte die EU-Kommission vor Gericht unterliegen, müsste sie das Geld zurücküberweisen.

Untersuchung gegen McDonald's eingestellt

Die EU-Kommission stellt ihre Untersuchungen der Steuerpraktiken der Fastfoodkette McDonald's in Luxemburg ein. Der US-Fastfood-Konzern McDonald's hat nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter in Luxemburg nicht von illegalen Steuervergünstigungen profitiert. Luxemburg habe nicht gegen EU-Beihilferegeln verstoßen, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit.

Die Grünen kritisieren die EU-Kommission dafür. "Luxemburgs Steuerdeal mit McDonald's war zwar keine Staatsbeihilfe, das ändert jedoch nichts daran, dass McDonald's noch immer keine fairen Steuern für seine Franchisegewinne zahlt", so der Austro-Grüne EU-Politiker Michel Reimon. "McDonald's hat seine Konzernstrukturen seit Beginn der Ermittlungen der EU-Kommission noch verkompliziert, um Steuerschlupflöcher in Großbritannien auszunutzen", so Reimon in einer Aussendung am Mittwoch. Es sei "nicht einzusehen, warum die EU-Regierungen milliardenschweren Konzernen einen Nulltarif für Steuern anbieten. Die Steuerdumpingspirale zwischen den Mitgliedstaaten muss endlich gestoppt werden." Der österreichische EU-Ratsvorsitz sei gefordert, eine gemeinsame Position des Rats zu Steuertransparenz zu präsentieren und sich für einen einheitlichen Unternehmenssteuersatz in der EU einzusetzen.

Die Untersuchungen hätten ergeben, dass Luxemburg dem US-Unternehmen keine unzulässigen steuerlichen Vorteile gewährt habe, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager davor. "Die doppelte Nichtbesteuerung in diesem Fall beruht auf einer Inkompatibilität zwischen dem luxemburgischen und dem US-Steuerrecht und nicht auf einer Sonderbehandlung durch Luxemburg."

2014 nach LuxLeaks eingeleitet

Die Kommission hatte Ende 2015 ein Prüfverfahren eingeleitet. Sie vermutete damals, dass McDonald's in Luxemburg illegale Absprachen treffen konnte, die es dem Unternehmen ermöglichten, in dem Land keine Körperschaftssteuern zu zahlen. Auch in den USA zahlte McDonald's auf in Luxemburg erzielte Gewinne keine Steuern.  Ende 2014 war durch die "LuxLeaks" genannten Enthüllungen bekannt geworden, dass McDonald's und andere Konzerne in Absprache mit dem luxemburgischen Staat extrem niedrige Steuersätze zahlten. Im Fall von McDonald's sei die Kommission nun aber zu dem Schluss gekommen, dass die Nichtbesteuerung bestimmter Gewinne "mit dem luxemburgischen Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA im Einklang stand", erklärte Vestager.

Nach geltendem Recht ist es EU-Staaten in der Regel verboten, einzelnen Unternehmen Vorteile - etwa in Form von Steuerermäßigungen - zu gewähren, wenn dadurch der Wettbewerb verzerrt wird.

Kommentare