EU: Steuerausnahmen sollen Betrug verhindern

Zur Betrugsbekämpfung will die EU-Kommission Firmen bei größeren Zwischengeschäften die Umsatzsteuer erlassen. Die Brüsseler Behörde schlug am Mittwoch vor, dass Unternehmen im Handel mit Partnern solange keine Umsatzsteuer auf Dienstleistungen und Produkte im Wert von über 10.000 Euro zahlen müssen, bis die Ware an einen Endkunden verkauft wird.
Bisher werden bei jedem Zwischengeschäft in der EU Steuern erhoben. Beim Handel über eine EU-Grenze hinweg kann eine Firma aber die Rückerstattung beantragen. Betrüger nutzen diese Regelung für sogenannte Karussell-Geschäfte, indem Umsatzsteuern zurückverlangt werden, die gar nicht bezahlt wurden.
Dadurch gehen den Finanzämtern Schätzungen zufolge 160 Mrd. Euro pro Jahr verloren. Steuerexperten warnen indes, dass durch die Neuregelung dem Fiskus ebenfalls Einnahmen durch die Lappen gehen könnten. Vor allem Tschechien hatte auf die Änderungen gedrängt, die allerdings die Zustimmung aller EU-Staaten und des EU-Parlaments benötigen.
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