EU-Staaten einig: Strengere Abgastests bei Pkw

EU-Staaten einig: Strengere Abgastests bei Pkw
Als Lehre aus VW-Abgasskandal. Auch strengere Regeln für Typgenehmigung.

Dass aus dem Auspuff mehr Schadstoffe rauskommen und mehr Treibstoff verbraucht wird, als Autohersteller versprechen, gilt seit Jahren als bekannt. Mit dem Dieselskandal will die EU nun aber mit dieser schmutzigen Praxis aufräumen. Noch heuer werden strengere, weil praxisnahere Zulassungsverfahren für neue Modelle zur Regel werden. Sollte es dabei zu Tricksereien kommen, dann drohen hohe Strafen. Das beschloss die Mehrheit der EU-Länder gestern, Montag, in Brüssel. Größeren Widerstand gab es nur von Deutschland, das noch Änderungsbedarf sieht.

Konkretes Ziel ist, dass Regeln in allen EU-Ländern gleich angewandt werden. Die EU-Kommission soll künftig auch selbst Strafen von bis zu 30.000 Euro pro Pkw gegen die Hersteller verhängen können, wenn die jeweiligen nationalen Behörden nicht tätig werden. Mit der Einführung eines Systems zur Marktüberwachung von Pkw, die bereits am Markt sind, soll festgelegt werden, dass EU-Mitglieder und -Kommission Stichprobenkontrollen bei Fahrzeugen durchführen müssen. Pro 50.000 Neuzulassungen soll mindestens ein Fahrzeug kontrolliert werden. „Mit diesen Tricksereien muss jetzt Schluss sein“, sagt Österreichs Verkehrsminister Jörg Leichtfried.

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, muss noch das EU-Parlament zustimmen.

Lebensmittel

Ob es sich um Tricksereien oder schlicht Marktgegebenheiten handelt, untersucht die EU-Kommission derzeit auch im Bereich von Lebensmitteln. Mehrere osteuropäische Staaten, darunter Ungarn und zuletzt Bulgarien, hatten bemängelt, dass Produkte internationaler Hersteller in ihren Ländern von geringerer Qualität seien als in den reicheren EU-Staaten.

HandelspraktikenWobei die Kommission festhält: Ein Gesetz für europäische Qualität gebe es nicht, untersucht werden könnten nur verschiedenen Inhaltsstoffe und die Frage, warum diese dies- und jenseits einer Grenze eingesetzt würden. Untersucht werden kann also nur, ob es sich um unfaire Handelspraktiken handelt.
Generell versucht die EU-Kommission derzeit mit einer Art Fitnesstest für die aus dem Jahr 1985 stammende Produkthaftungsrichtlinie zu untersuchen, ob diese nachgerüstet werden muss.

Bedarf gibt es dabei vor allem im Bereich der Automatisierung und beim „Internet der Dinge“. Digitale Dienstleistungen werden derzeit nicht vom Anwendungsbereich der Produkthaftungsrichtline erfasst. Die Sorge in der EU daher: Macht man die Regeln nicht selber, werden sie einem von anderer Seite, etwa Japan, aufgezwungen.

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