EU-Länder können Digitalwährungen wie Libra verbieten

Facebooks Kryptowährung Libra stößt auf Vorbehalte
Harte Linie gegenüber Facebook & Co. Es gäbe noch zu viele Risiken bezüglich Privatsphäre, Geldwäsche oder Terrorfinanzierung.

Sollen private Weltkonzerne eigene Währungen einführen dürfen? Die EU steigt auf die Bremse. Die einzelnen EU-Länder und die EU-Kommission halten sich die Möglichkeit offen, Libra und Co. zu verbieten. Keine globale Digitalwährung soll in Europa starten, solange rechtliche, regulatorische und aufseherische Fragen offen seien, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung zu Kryptowährungen. Beispielsweise in den Bereichen Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre, Besteuerung, Cybersicherheit und stabiler Systembetrieb, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Marktintegrität, Governance und Rechtssicherheit gebe es Gefahren.

Stable Coins, eine Unterkategorie von Kryptowährungen, biete zwar Möglichkeiten für kostengünstige und schnelle Zahlungen, insbesondere für grenzüberschreitende Zahlungen. Gleichzeitig aber seien solche Systeme mit vielfältigen Herausforderungen und Risiken verbunden. Global sollten Stable-Coin-Projekte erst in Betrieb gehen, wenn alle Risiken und Bedenken ausgeräumt wurden. „Wir bekräftigen unsere Bereitschaft, die Herausforderungen, die sich aus solchen Initiativen ergeben, auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses und eines koordinierten Ansatzes der EU in angemessener Weise anzugehen“, so die Mitgliedsstaaten und die Kommission. „Diese Initiativen dürfen die bestehende Finanz- und Währungsordnung sowie die Währungshoheit in der Europäischen Union nicht untergraben.“

Klare Rechtslage schaffen

Es sei notwendig, für Rechtsklarheit in Bezug auf den Status von Stable-Coin-Systemen zu sorgen. Bei einigen neueren Projekten mit globaler Dimension gebe es keine hinreichenden Informationen, wie die Risikosteuerung und die Geschäftstätigkeit im Einzelnen gestaltet werden soll. Daher sei es sehr schwierig, endgültige Schlüsse zu ziehen, wenn es um die Frage geht, ob und wie der bestehende EU-Regelungsrahmen Anwendung findet. Stellen, die beabsichtigen, Stable Coins auszugeben oder damit zusammenhängende Tätigkeiten in der EU ausüben wollen, sollten umfassende und angemessene Informationen bereitstellen, um eine ordnungsgemäße Bewertung anhand der anwendbaren bestehenden Vorschriften zu ermöglichen.

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