EU-Kommission stellt klar: Geld zurück für stornierte Flüge

EU-Kommission stellt klar: Geld zurück für stornierte Flüge
EU-Recht regelt eindeutig, dass der gesamte Ticketpreis rückerstattet werden muss, wenn Flug wegen Corona storniert wurde.

Seit Mitte März sind nahezu 98 Prozent aller Flüge wegen der Corona-Pandemie von den Airlines anulliert worden. Hunderttausende Flugreisen wurden abgesagt. Die Kundschaft hatte viele dieser Flüge aber schon bezahlt.

Die Airlines, denen die Einnahmen wegbrechen, drängten den Passagieren Gutscheine auf oder forderten zu Umbuchungen auf. Die deutsche Bundesregierung hat daher bei der EU-Kommission um eine Gutscheinlösung angefragt.

Gutscheine abgelehnt

Die Antwort ist eindeutig: Die zuständige Kommissarin hat eine Gutscheinlösung abgelehnt. Die Begründung: Damit wäre die Verordnung zu den EU-Fluggastrechten rechtswidrig geändert worden.

Verbraucherschutz

Ronald Schmid, Luftrechts-Experte und FairPlane-Unternehmenssprecher: "Die Kommission hat unmissverständlich den Verbraucherschutz in den Vordergrund gestellt. Es kann nicht sein, dass Passagiere nun auf die Rückzahlung der lange im Voraus geleisteten Ticketkosten verzichten sollen. Wir empfehlen Passagieren, die Ticketkosten zurückzufordern."

Die Voraussetzung für eine Rückerstattung: Der Flug wurde von der Fluglinie wegen der Corona-Pandemie selbst storniert. Und der Kunde hat keine Gutscheine angenommen oder einer Umbuchung zugestimmt.

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