EU-Kommission prüft das Glyphosat-Verbot

EU-Kommission prüft das Glyphosat-Verbot
Drei Monate Frist für Einspruch gegen das Toatalverbot

Der Nationalrat hat das totale Glyphosat-Verbot in Österreich nur unter der Voraussetzung beschlossen, dass es von der EU-Kommission akzeptiert wird. Die Kommission hat nun drei Monate Zeit, um das Glyphosat-Verbot zu prüfen. Das Verbot tritt nur in Kraft, wenn „eine dreimonatige Stillhaltefrist abgelaufen ist“ und von der Kommission „eine ausführliche Stellungnahme nicht abgegeben wurde“, heißt es im Gesetz.

Kärnten hat bereits versucht, ein totales Glyphosat-Verbot umzusetzen. Doch dieses Vorhaben wurde von der EU-Kommission gestoppt. Ein derartiges Totalverbot widerspreche dem EU-Recht, lautete die Argumentation der Kommission. Teilverbote seien hingegen möglich. SPÖ und FPÖ war diese Entscheidung der Kommission bekannt. Beide Parteien haben für das Totalverbot gestimmt.

Glyphosat ist in der EU bis 2022 zugelassen. Es bedarf daher besonderer Gründe, um trotzdem ein nationales Totalverbot umzusetzen. Diese Gründe liegen nach einer Studie der Universität für Bodenkultur jedoch nicht vor. Nach dem Stand der Wissenschaft ist Glyphosat nicht bedenklicher als andere für die Landwirtschaft zugelassene chemische Substanzen.

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