South-Stream-Pipeline: Abkommen EU-widrig
Die bilateralen Abkommen, die Österreich, Bulgarien Ungarn, Griechenland, Slowenien, Kroatien und Serbien mit Russland zur Errichtung des Gaspipeline-Projekts South Stream geschlossen haben, verstoßen nach Angaben der Kommission gegen EU-Recht. Energiekommissar Günther Oettinger erwarte nun, dass mit Moskau neu verhandelt wird.
Für den Fall, dass Russland diese bilateralen Abkommen nicht neu verhandeln wolle, ersuche die Kommission die EU-Staaten, die Abkommen nicht anzuwenden. Andernfalls könnte die EU-Behörde Vertragsverletzungsverfahren gegen die betroffenen Länder starten. "Wir werden nicht den Bau der Pipeline stoppen", sagte eine Sprecherin. Entscheidend sei der Beginn der Inbetriebnahme des Projekts. Dann müssten alle Bestimmungen mit EU-Recht im Einklang stehen. Da Pipeline-Projekte von Bankkrediten abhängen würden, würden sich die Finanzinstitute auch genau die Rechtssicherheit anschauen.
Bedenken
In den bilateralen Vereinbarungen seien "Schlüsselprinzipien" der EU nicht berücksichtigt, sagte die Sprecherin. Ein von der EU-Kommission beanstandeter Punkt ist das Unbundling. So sollte nicht ein Unternehmen die Pipeline besitzen, das Gas importieren und die Tarife festsetzen. In Teilen der Abkommen werde festgehalten, dass der staatliche russische Energiekonzern Gazprom die Pipeline managen wird. "Dies wäre nicht im Einklang mit der bestehenden europäischen Gesetzgebung für neue Pipelines."
Einen ersten Meinungsaustausch mit den betroffenen Ländern hat die EU-Kommission den Angaben zufolge bereits im August geführt. Durch die South-Stream-Pipeline soll russisches Gas unter Umgehung der Ukraine nach Europa fließen.
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