EU-Kanada-Pakt CETA: Nachverhandlung gefordert
Es droht eine Feier mit Misstönen: Beim EU-Kanada-Gipfel in Ottawa am 26. September wollten die beiden Wirtschaftsräume den Abschluss ihres Handelsabkommens begießen. Seit Mai 2009 wurde um CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) gerungen; der rund 1500 Seiten starke Freihandelspakt soll Zölle und andere Hemmnisse fast zur Gänze abbauen. Nach Vorstellung der EU-Kommission würde das die Wirtschaftsleistung im EU-Raum um bis zu 11,6 Mrd. EUR pro Jahr erhöhen. Just zum formellen Abschluss des Dokuments formiert sich aber Widerstand in den EU-Ländern.
Zankapfel Investitionsschutz
So fordert Deutschlands Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel Nachverhandlungen: Die Bundesregierung habe bereits am 12. September schriftlich in Brüssel deponiert, dass sie den geplanten Investorenschutzklauseln in den Abkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) nicht zustimmen könne, betonte der SPD-Chef am Donnerstag im Bundestag. Besonders kritisch gesehen werden die als Investitionsschutz vorgesehenen außergerichtlichen Schiedsverfahren. Vizekanzler Gabriel hält das zwischen demokratischen Rechtsstaaten für überflüssig. Er will CETA aber nicht am Investitionsschutz scheitern lassen: „Er ist viel zu unbedeutend, als dass wir deshalb das gesamte Abkommen jetzt schon in den Orkus werfen sollten.“ Millionen Arbeitnehmer in deutscher Industrie und Dienstleistungsbranche seien auf einen freien Welthandel angewiesen. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) steht klar hinter CETA.
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Nationalrat fordert Transparenz
Der österreichische Nationalrat nahm am Mittwochabend einen Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP an. In diesem wird Transparenz in den Verhandlungen und die Ratifizierung durch die nationalen Parlamente gefordert. Grüne und NEOS stimmten ebenfalls dafür. Auch gegen die viel kritisierten Investorenschutzklauseln bzw. Sonderklagsrechte von Konzernen gegen Staaten spricht sich der Antrag aus, wenn auch nicht sehr vehement. „Die Sinnhaftigkeit der Aufnahme von ISDS-Klauseln (Investor-State-Dispute-Settlement, Anm.) bei Abkommen mit Staaten mit entwickelten Rechtssystemen (z. B. USA und Kanada) ist aus heutiger Sicht nicht erkennbar“, heißt es zu diesem Thema.
Die Bundesregierung solle sich laut Antrag für die Stärkung der Transparenz der Verhandlungen einzusetzen. Zusätzlich wird sie aufgefordert, „weiterhin für die Aufnahme der Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer, datenschutzrechtlicher und ökologischer Mindeststandards einzutreten und eine Absenkung europäischer Standards zu verhindern“. Bezüglich der Verhandlungen mit Kanada wird es (in der Antragsbegründung) als unverständlich bezeichnet, dass die EU-Kommission bereits das Ende der Verhandlungen mit Kanada bekannt geben will. Dies sei verfrüht. Vor einer rechtlich verbindlichen Unterzeichnung durch die EU müsse die geäußerte Kritik jedenfalls ausreichend berücksichtigt und wo notwendig auch noch Änderungen am Vertragstext vorgenommen werden.
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