EU heizt der elektronischen Zigarette ein

ILLUSTRATION - Eine Frau raucht am 26.01.2011 in Hamburg eine elektrische Zigarette. Die elektronische Zigarette wird als «gesunde Alternative» zum Rauchen gehandelt, da sie keinen Tabak verbrennt. Stattdessen wird flüssiges Nikotinkonzentrat verdampft. Kritiker warnen aber davor, die Auswirkungen des E-Glimmstängels zu unterschätzen. Foto: Marcus Brandt dpa/lno (zu dpa-KORR: «E-Zigaretten - eine fragwürdige Alternative» vom 16.02.2011) +++(c) dpa - Bildfunk+++
EU will Verkauf von E-Zigaretten streng regulieren. Konsumenten befürchten Verbot.

Erst im Dezember war die Menthol-Zigarette ins Visier geraten, nun droht der nächste Rückschlag für die Tabakindustrie:

Die Europäische Kommission will laut einem Zeitungsbericht den Verkauf von nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten deutlich strenger regulieren. "Elektronische Zigaretten werden gleich behandelt mit Nikotin-Ersatztherapien wie Nikotin-Pflaster, Sprays oder Kaugummis", teilte die EU-Kommission auf Anfrage der Berliner Zeitung mit.

Nikotingehalt

Dem Entwurf für die neue Tabakdirektive zufolge benötigen Produkte ab einem bestimmten Nikotingehalt eine Zulassung als Arzneimittel. Das dürfte nach Einschätzung der Kommission auf viele der derzeit auf dem Markt befindlichen Produkte zutreffen.

"Wir haben zwar keine präzisen Informationen über alle derzeit auf dem Markt befindlichen E-Zigaretten gesammelt, aber es liegt nahe, dass viele die Vorgaben für Arzneimittel erfüllen oder vom Markt genommen werden müssen", zitierte die Zeitung die EU-Kommission.

Alternative zum klassischen Glimmstängel

Die elektronische Zigarette ist ein Produkt, mit der eine oftmals, aber nicht immer nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft wird. Immer mehr Raucher entdecken sie als Alternative zur herkömmlichen Zigarette.

Der Regulierungsvorschlag der EU-Kommission sieht laut Berliner Zeitung sehr niedrige Grenzwerte vor, bis zu denen die nikotinhaltigen Produkte frei verkauft werden dürfen. Demnach darf eine Verbrauchseinheit nicht mehr als zwei Milligramm Nikotin enthalten und die Konzentration des Nikotins in der Flüssigkeit darf den Wert von vier Milligramm pro Milliliter nicht übersteigen. Derzeit gängige Produkte enthielten jedoch ein Vielfaches an Nikotin.

EU heizt der elektronischen Zigarette ein

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