EU-Finanzministerrat schließt Steuer-Schlupfloch

Die EU-Finanzminister haben sich am Freitag, nach längerem hin und her, darauf geeinigt, ein weiteres Schlupfloch für Steuerflüchtlinge zu schließen. Konkret geht es um sogenannte Hybrid-Anleihen und Zahlungen zwischen Mutter- und Tochter-Gesellschaften. Die Anleihen weisen sowohl Fremd- als auch Eigenkapital auf und werden in der EU steuerlich unterschiedlich behandelt.
So kann es passieren, dass eine Tochtergesellschaft die Zinsen für eine Fremdfinanzierung durch die Mutter von der Steuer absetzen kann – die Mutter verbucht sie gleichzeitig , in einem anderen Land, als steuerfreie Dividendeneinnahme. Statt das Ziel der geltenden Regelung zu erreichen, eine mögliche Doppel-Besteuerung zu verhindern, ist in der Praxis oftmals der gegenteilige Effekt eingetreten: Es wurde gar nicht versteuert.
Damit soll jetzt Schluss sein: Die Finanzminister einigten sich darauf, dass im empfangenden Land eine Besteuerung stattfinden muss – sofern die Zahlung zwischen Mutter- und Tochter-Gesellschaft im Ursprungsland abzugsfähig gewesen ist.
Malta hatte bis zuletzt den einstimmigen Beschluss blockiert, weil es auf Freiwilligkeit bei der Besteuerung drängte. Als Kompromiss hat es nun einen Spielraum bei der Umsetzung erhalten.
Länder ignorieren Rat
Thema beim Finanzministerrat waren auch die länderspezifischen Empfehlungen, die es seit ein paar Jahren regelmäßig von der EU-Kommission für die Wirtschaftspolitik der Staaten gibt. Eine aktuelle Auswertung des EU-Parlaments zeigt, dass die Länder zuletzt nur 10 Prozent aller Empfehlungen aus Brüssel umsetzten. Finanzminister Michael Spindelegger hält sie dennoch für sinnvoll: Sie seien wichtig, "weil manches von außen ein stärkeres Gewicht hat". Die Staaten müssten aber schon selbst entscheiden, was sie umsetzen – und was nicht.
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