Essensgutscheine vom Arbeitgeber gelten auch im Homeoffice

Symbolbild
Bessere steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftsessen ist aber mit Jahresende ausgelaufen.

Für die Essensverpflegung während der Arbeit gibt es steuerliche Anpassungen. Essensgutscheine, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen, gelten nun auch im Homeoffice. Damit können Arbeitnehmer auch bei Essens-Abholung oder -Lieferung mit den Gutscheinen ihres Arbeitgebers bezahlen.

Im Zuge des Corona-Wirtepaketes wurden Anfang Juli 2020 Gutscheine für Mahlzeiten, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern freiwillig zur Verfügung stellen,  bis zu einem Wert von 8 Euro pro Arbeitstag steuerfrei gestellt - bisher musste bis zu einem Wert von 4,40 pro Tag vom Arbeitnehmer keine Lohnsteuer bezahlt werden.  

Bei Gutscheinen für Lebensmittel, die nicht sofort konsumiert werden, wurde die Steuerbefreiung von 1,10 auf 2 Euro erhöht. Für den Zuschuss zur Verpflegung fallen auch keine Lohnnebenkosten und keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Geschäftsessen-Regelung läuft aus

Die ebenfalls im Zuge der Corona-Hilfen getroffene Regelung, dass Geschäftsessen mit 75 statt 50 Prozent steuerlich absetzbar sind, ist hingegen mit Jahresende ausgelaufen, teilte das Finanzministerium mit. 

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