Erste Millionenstrafe gegen geplanten Verschleiß

Italiens Wettbewerbshüter verdonnern Apple und Samsung wegen Drosselung der Leistungsfähigkeit ihrer Smartphones.

Wegen der gezielten Drosselung der Leistungsfähigkeiten älterer Smartphones haben Italiens Wettbewerbshüter gegen die Handy-Hersteller Apple und Samsung jetzt eine Millionenstrafe verhängt. Apple muss 10 Mio. Euro, Samsung 5 Mio. Euro Strafe zahlen.

Beide  hätten sich „unlauterer Geschäftspraktiken“ schuldig gemacht, so die Wettbewerbsbehörde. Updates von Betriebssystemen verursachten „schwerwiegende Fehlfunktionen“ und „reduzierten die Leistung deutlich“. So seien die Kunden gedrängt worden, schneller neue Geräte zu kaufen.

Das Urteil ist deshalb brisant, weil sich zuvor Nutzer aus aller Welt über die nachlassende Leistung älterer Smartphones beklagt hatten. In Frankreich und in den USA laufen ebenfalls bereits Ermittlungen gegen die Hersteller.I n Frankreich gibt es ein Gesetz, das es Firmen verbietet, die Lebenszeit eines Produktes absichtlich zu verkürzen, um dadurch den eigenen Umsatz zu steigern ("Geplanter Verschleiß").

Langsames iPhone

Apple hatte Besitzern des iPhone 6 die Installation eines Betriebssystems empfohlen, das eigentlich für das Nachfolgegerät iPhone 7 entwickelt worden war. Dies führte zu Problemen bei der Nutzung des älteren Modells. Der südkoreanische Hersteller Samsung wiederum forderte Kunden auf, das Modell Note 4 mit einer neuen Version des Google-Betriebssystems Android upzudaten.

Die Strafe für Apple fiel doppelt so hoch aus, weil das Unternehmen seine Kunden auch nicht ausreichend über die Leistungsfähigkeit der Smartphone-Akkus aufgeklärt habe, erklärte die italienische Kartellbehörde. Auch über mögliche Maßnahmen für eine längere Lebensdauer der Akkus habe Apple nicht ausreichend informiert. Der Konzern hatte im Vorjahr zwar zugegeben, die Geschwindigkeit älterer Smartphones zu drosseln, er wollte aber nach eigenen Angaben damit lediglich die Akkulaufzeit verlängern. Samsung hatte bisher stets alle Vorwürfe eines "geplanten Verschleißes" zurückgewiesen.

 

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