Erste Klagen für Maxenergy-Kunden bis Februar geplant
In den nächsten Wochen werden über den Verbraucherschutzverein VSV die ersten individuellen Schadenersatzklagen gegen den Strom- und Gasanbieter Maxenergy hinausgehen, der Kunden im Herbst innerhalb einer 18-monatigen Preisgarantie gekündigt hatte. Das stellte VSV-Obmann Peter Kolba im Montag im Gespräch mit der APA in Aussicht. Im Februar könnten die ersten Klagen schon bei Gericht sein. Dabei werde man Rechtsschutzversicherte vorziehen.
Den Schaden für sechs Monate verlorene Preisgarantie für tausende Betroffene bezifferte Kolba mit jeweils rund 300 bis 500 Euro, auch abhängig davon, ob ein Kunde nur Strom oder Gas oder beides bezogen hat. Das ergebe die Durchsicht konkreter Verträge von innerhalb einer Preisgarantie heraus Gekündigten, die um sechs Monate günstigen Energiepreis umgefallen sind.
Seit November sammelt der VSV Betroffene - 50 haben sich bisher bei ihm für eine Sammelaktion angemeldet, nicht alle davon mit Rechtsschutzpolizze. Jene Fälle, für die mangels Rechtsschutzdeckung keine individuelle Klage in Frage kommt, will der VSV gemeinsam mit einem Prozessfinanzierer vor Gericht bringen.
Für Betroffene ist das kosten- und risikofrei, abgesehen vom VSV-Mitgliedsbeitrag. Davor werde man noch an Maxenergy herantreten und schauen, ob der Energieanbieter außergerichtlich bereits ist, sein Risiko zu vermindern. Auch vor dem Einbringen individueller Klagen könnte ein Rechtsschutzversicherer unter Umständen noch einen Versuch einer außergerichtlichen Einigung verlangen, etwa binnen einer Ein-Wochen-Frist. Mit ersten Rückmeldungen von Versicherern rechnet Kolba noch diese Woche.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im November eine erste Klage wegen nicht eingehaltener Preisgarantien für Energie-Haushaltskunden eingebracht. Dies betraf damals die Enstroga GmbH mit Sitz in Wien, eine Tochter der deutschen Enstroga Energie Holding GmbH (Berlin). Die Maxenergy Austria Handels GmbH, Tochter der deutschen erdgas schwaben, habe eine außergerichtliche Einigung über einen Schadenersatz abgelehnt, so der VKI damals - daher müsse eine Schadenersatzverpflichtung gerichtlich geklärt werden.
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