Ende im Penn-Prozess nicht absehbar
Ein konkreter Zeitpunkt für ein Ende im Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Linzer Finanzdirektor Werner Penn im Zusammenhang mit Franken-Swap 4175 ist nicht absehbar. Das teilte der Präsidialdirektor der Stadt Linz Ernst Inquart am Mittwoch mit. "Das ist garantiert keine Verzögerungstaktik", wies er entsprechende Vorwürfe zurück.
"Drohende Schande"
Penn hatte sich am Dienstag in dem seit einem Jahr laufenden zivilgerichtlichen Swap-Prozess zwischen der Stadt Linz und der BAWAG im Handelsgericht Wien ebenso entschlagen wie tags zuvor im Sonderkontrollausschuss des Linzer Gemeinderates. Er hatte den Swap mit der Bank im Jahr 2007 abgeschlossen und gilt deswegen als eine der zentralen Figuren des Prozesses. Der Streitwert des Verfahrens am Handelsgericht beläuft sich bereits auf mehr als eine halbe Milliarde Euro. Penn bzw. sein Rechtsbeistand beriefen sich bei der Aussageverweigerung auf die Gefahr vermögensrechtlicher Nachteile und drohender "Schande". Dies auch im Zusammenhang mit einem laufenden Disziplinarverfahren der Stadt Linz gegen ihn infolge der Swap-Affäre. Sein Verhalten stieß auf Kritik der BAWAG-Anwälte, aber auch von ÖVP und FPÖ in Linz.
Disziplinarverfahren
Inquart stellte fest, das 2012 eingeleitete Disziplinarverfahren über Penn sei gemäß der Rechtslage solange unterbrochen worden, bis das strafgerichtliche Gerichtsverfahren abgeschlossen wurde. Auch alle Verjährungsfristen seien damit gehemmt worden. Das Strafverfahren ist kürzlich mit einem Freispruch vom Vorwurf der Untreue rechtskräftig beendet worden.
Danach habe die Disziplinarkommission ihr Verfahren wieder fortgesetzt, berichtete der Präsidialdirektor. Ob sie noch zusätzliche Fragen habe oder Erhebungen durchführen werde, könne er nicht sagen. Die Kommission prüfe mit der notwendigen Raschheit, aber auch Akribie. "Immerhin kommt ein derartiger Fall nicht 100-mal pro Tag vor", gab er zu bedenken. Auf einen Zeitpunkt, wann das Verfahren abgeschlossen werde, wollte er sich nicht festlegen: "Schön wäre es in einem halben Jahr".
Bawag ortet Verzögerungstaktik
Die Vermutung der BAWAG, es handle sich eine Verzögerungstaktik der Stadt Linz, um ein Ergebnis im Swap-Prozess erst nach den Gemeinderatswahlen im September 2015 zu erreichen, wies er zurück: Es gebe keine Verzögerungstaktik, weder aus politischen noch prozesstaktischen Gründen. Sollte die Kommission zu dem Ergebnis kommen, dass sich Penn etwas zuschulden kommen habe lassen, seien theoretisch ein Verweis, eine finanzielle Strafe bis zu 5 Monatsbezügen, eine Versetzung in den Ruhestand oder eine Entlassung möglich.
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