Markenstreit um Eisbär Knut: Berliner Zoo siegreich

Ein junger Eisbär mit schmutziger Pfote schaut in die Kamera.
Die Vermarktung des verstorbenen Publikumslieblings beschäftigte das EU-Gericht.

Bei der Vermarktung des verstorbenen Eisbären Knut hat der Berliner Zoo einen Sieg vor dem EU-Gericht verbucht. Das britische Unternehmen Knut IP Management darf die Marke „Knut - der Eisbär“ nicht nutzen, entschieden die Richter am Montag in Luxemburg. Es bestehe Verwechslungsgefahr mit der Marke „Knud“, die sich der Berliner Zoo schon frühzeitig gesichert hatte. Damit bestätigten sie eine Entscheidung des EU-Markenamtes.

Mehrere Stofftaschen mit Tiermotiven aus dem Zoo Berlin hängen an einem Regal.
ARCHIV - Diese Taschen werden am 09.03.2013 in Berlin in einem Geschäft im Zoo zum Verkauf angeboten. Knuddelig und lukrativ: Der Berliner Zoo aber auch eine britische Firma beanspruchen die Vermarktung des verstorbenen Eisbären Knut für sich. Nun soll vor dem EU-Gericht das Urteil fallen. Foto: Paul Zinken/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Beide Marken enthalten den Vornamen Knud oder Knut, stellten die Richter fest. Verbraucher könnten die unterschiedliche Schreibweise leicht übersehen, die Namen seien zu ähnlich. Zudem sollten beide Marken vergleichbare Güter wie Sportartikel und Spielzeug bewerben.

Der im Dezember 2006 in Berlin geborene Knut war rasch zum Medienliebling geworden. Nachdem seine Mutter den kleinen Eisbären verstoßen hatte, zog Tierpfleger Thomas Dörflein ihn mit der Flasche auf. Mehr als elf Millionen Besucher sahen Knut zu Lebzeiten. Auch Dörfleins Tod 2008 bewegte die Menschen.

Knut erlag im März 2011 einer Virusinfektion im Gehirn. Doch auch nach seinem Tod bleibt er seinen Anhängern im Gedächtnis: Die Bronzestatue „Knut - Der Träumer“ erinnert im Zoo an den Bären, sein Präparat war jüngst im nationalen Naturkundemuseum der Niederlande in Leiden zu sehen. Knut ziert gleichermaßen Gedenkmünzen und Schokoladenpackungen.

Ob der Rechtsstreit damit besiegelt ist, bleibt unklar: Die unterlegene britische Firma könnte den Fall vor die obere Kammer bringen, den Europäischen Gerichtshof.

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