Markenstreit um Eisbär Knut: Berliner Zoo siegreich

Bei der Vermarktung des verstorbenen Eisbären Knut hat der Berliner Zoo einen Sieg vor dem EU-Gericht verbucht. Das britische Unternehmen Knut IP Management darf die Marke „Knut - der Eisbär“ nicht nutzen, entschieden die Richter am Montag in Luxemburg. Es bestehe Verwechslungsgefahr mit der Marke „Knud“, die sich der Berliner Zoo schon frühzeitig gesichert hatte. Damit bestätigten sie eine Entscheidung des EU-Markenamtes.

Der im Dezember 2006 in Berlin geborene Knut war rasch zum Medienliebling geworden. Nachdem seine Mutter den kleinen Eisbären verstoßen hatte, zog Tierpfleger Thomas Dörflein ihn mit der Flasche auf. Mehr als elf Millionen Besucher sahen Knut zu Lebzeiten. Auch Dörfleins Tod 2008 bewegte die Menschen.
Ob der Rechtsstreit damit besiegelt ist, bleibt unklar: Die unterlegene britische Firma könnte den Fall vor die obere Kammer bringen, den Europäischen Gerichtshof.
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