Eigentümer noch nicht gemeldet: 7.000 Firmen droht Strafzahlung

Der Schaden wurde wieder gutgemacht
Grund ist das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG ) auf Basis einer Anti-Geldwäscherichtlinie der EU.

Österreichische Firmen müssen, so noch nicht bekannt, ihre wirtschaftlichen Eigentümer preisgeben. Grund ist das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG ) auf Basis einer Anti-Geldwäscherichtlinie der EU. Doch immer noch sind rund 7.000 Firmen säumig, berichtete die Tiroler Tageszeitung (Donnerstag), was das Finanzministerium auf Anfrage bestätigte. Den Säumigen drohen Strafzahlungen.

Laut den Daten des Finanzministeriums sind 278.820 der insgesamt 350.359 Rechtsträger von der Meldepflicht befreit, weil die wirtschaftlichen Eigentümer bereits bekannt sind. Bei den verbleibenden 71.539 Rechtsträgern gibt es bisher eine Meldequote von rund 90 Prozent. Also sind rund 7.000 Firmen immer noch säumig.

Zeit für die Meldung war - nach bereits verlängerter Frist - eigentlich nur bis 15. August. Aber eine Nachfrist erlaubt eine straffreie Erstmeldung bis zum 15. November.

Zwangsstrafenverfahren

Nachdem die Frist im August abgelaufen war, wurde ein "automatisationsunterstütztes Zwangsstrafenverfahren gestartet, welches sich nach der BAO (Bundesabgabenordnung, Anm.) richtet", hieß es am Donnerstag aus dem Finanzministerium zur APA. "Somit wurden Unternehmen, die ihrer Meldeverpflichtung nicht nachgekommen sind, ein Erinnerungsschreiben zugestellt."

Im Schreiben findet sich eine Aufforderung zur Meldung und einer Nachfrist von drei Monaten (15. November). Gleichzeitig beinhaltet das Schreiben eine Strafandrohung in der Höhe von 1.000 Euro (gemäß § 111 BAO). Wird innerhalb der Nachfrist gemeldet so ist die Strafandrohung hinfällig. "Wird die Frist versäumt, wird die Strafe exekutiert, eine weitere Nachfrist gesetzt und eine zweite - höhere - Strafe angedroht." Erfolge auch zur zweiten Frist keine Meldung, werde die zweite Strafe exekutiert und der Fall an die Strafsachenstelle des jeweils zuständigen Finanzamts weitergeleitet, die den Fall genau prüft. Wenn ein Finanzvergehen vorliegt, werden bis zu 200.000 Euro fällig.

In der Tiroler Tageszeitung wird ein durchaus kuriose Beispiel für eine säumige Firma genannt: Die Bergbahnen Kitzbühel. Der Eigentümer der Bergbahn-Dritteleigentümerin Meleda ist unbekannt. Die Bergbahn selbst versucht via Klage in Liechtenstein, die Eigentümer ihres Dritteleigners in Erfahrung zu bringen.

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