EasyJet diskriminiert Behinderte

Wegen der Diskriminierung Behinderter ist die Billigfluglinie EasyJet in Frankreich erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Die Pariser Strafkammer ordnete am Freitag die Zahlung von 5000 Euro an, weil die Fluggesellschaft eine im Rollstuhl sitzende Reisende zum Verlassen des Flugzeugs gezwungen hatte, da sie ohne Begleiter unterwegs gewesen war. Außerdem muss EasyJet der Klägerin 5000 Euro Entschädigung zahlen, einen symbolischen Euro an die als Nebenklägerin auftretende französische Behindertenvereinigung überweisen und Anwaltskosten in Höhe von 4000 Euro übernehmen.
Die 39-jährige Klägerin hatte im März 2010 von Paris nach Nizza fliegen wollen, nachdem sie am Vortag bereits in die entgegengesetzte Richtung geflogen war. Bereits in der Maschine, wurde sie vom Personal zum Verlassen des Flugzeugs aufgefordert, weil sie ohne Begleitung im Ernstfall nicht allein den Notausgang hätte benutzen können.
Wiederholung
Ein Pilot unter den Passagieren bot zwar seine Hilfe an, die vom diensthabenden Piloten befragte EasyJet-Leitung lehnte dies jedoch ab. Gegen ihren Willen wurde die Klägerin aus dem Flugzeug gebracht. Der diensthabende Pilot wurde von dem Strafgericht freigesprochen.
Im Jänner war EasyJet bereits von einem Strafgericht in Bobigny bei Paris zu einer Geldstrafe von 70.000 Euro verurteilt worden, weil die Airline drei anderen Behinderten den Flug verweigert hatte. Die drei Kläger erhielten jeweils 2000 Euro Entschädigung.
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