E-Wirtschafts-Expertin soll Großprojekte beschleunigen

Ulrike Baumgartner-Gabitzer
Standortentwicklungsgesetz: Sechsköpfiger Beirat unter Vorsitz von Ulrike Baumgartner-Gabitzer bestellt.

Das so genannte Standortentwicklungsgesetz, das in Österreich Verfahren für standortrelevante Großprojekte beschleunigen soll, nimmt konkrete Formen an. Das Wirtschaftsministerium gab am Sonntag die Konstituierung eines sechsköpfigen Standortbeirates bekannt. Dieses Expertengremium soll künftig Einschätzungen über das öffentliche Interesse der eingereichten Projekte abgeben.

Den Vorsitz des Beirates übernimmt Ulrike Baumgartner-Gabitzer, die 26 Jahre in diversen Funktionen in der E-Wirtschaft tätig war und seit Jahresbeginn das Kuratorium des Museumsverbandes des Kunsthistorischen Museums (KHM) leitet. Weiteres Mitglied ist der ehemalige Kabinettschef von FPÖ-Verkehrsminister Hubert Gorbach und Ex-Strabag-Vorstand Christian Ebner, der als ÖBAG-Aufsichtsrat vorgesehen ist.

Dem Beirat gehören außerdem Siemens-Österreich-Chef Wolfgang Hesoun, Franz Jäger, Sektionschef im Landwirtschaftsministerium, FPÖ-Bundesrat und freiheitlicher Industriesprecher Reinhard Pisec sowie Ulrike Ritzinger, die im Außenministerium für Standortpolitik zuständig ist, an.

Für fünf Jahre bestellt

Jeweils ein Vertreter des Beirats wurde auf Vorschlag des Bundeskanzlers und fünf weitere auf Vorschlag von fünf fachlich zuständigen Ministerien nominiert. Die Funktionsdauer der Mitglieder beträgt fünf Jahre. Die Tätigkeit im Beirat ist ehrenamtlich und die Mitglieder unterliegen der Verpflichtung zur Wahrung des Amtsgeheimnisses. Sollte bei der Abgabe von Empfehlungen im Beirat Stimmengleichheit herrschen, so ist die Stimme der Vorsitzenden die ausschlaggebende Stimme und entscheidet.

Keine Verfahrensrechte beschnitten

“Mit einem kalkulierbaren Entscheidungsfindungsprozess schaffen wir investitionsfreundliche Rahmenbedingungen von denen sowohl die öffentliche Hand, als auch private Unternehmungen profitieren können”, so der VP-Infrastruktursprecher Andreas Ottenschläger. Die Umweltverträglichkeitsprüfungen an sich bleiben dabei unverändert: "Es werden keine Rechte im Verfahren beschnitten, sondern der Prozess lediglich beschleunigt“, stellt Ottenschläger klar.

Zur Bewältigung der administrativen Tätigkeiten würden dem Beirat die notwendigen Mittel vom Wirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt, heißt es. "Der Beirat hat eine Berichtspflicht und bis zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres der Bundesregierung Bericht zu legen über mögliche Deregulierungs- und Entbürokratisierungspotenziale in Bezug auf die Umsetzung von standortrelevanten Vorhaben." Dazu seien auch Vorschläge zu unterbreiten. Der erste Bericht des Standortentwicklungsbeirates sei im Jahr 2020 vorzulegen.

Am Standortentwicklungsgesetz, das kurz vor Weihnachten den Bundesrat passierte, gab es im Vorfeld heftige Kritik seitens der SPÖ und Umweltschutzorganisationen. Rechte  von Anrainern und Bundesländern würden ebenso übergangen wie Umweltgesetze, hieß es. Auch der Rechnungshof fand kein gutes Haar am Aufbau einer  "Parallelstruktur"  durch einen Beirat.

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