Kurzer Auftakt bei Duchatczek vs. OeNB

Wolfgang Duchatczek gegen die OeNB: Das wurde am Mittwoch am Wiener Arbeitsgericht erstmals verhandelt. Der frühere Vizegouverneur der Nationalbank hat seinen ehemaligen Arbeitgeber auf Zahlung seiner Pension geklagt. In Folge des Schmiergeldskandals um die Banknotendruckerei (OeBS) der OeNB war Duchatczek suspendiert worden und hatte am 25. Juni selber seine Funktionen zurückgelegt. Der OeNB-Generalrat hatte Duchatczek Abfertigung und Pension – nach 37 Jahren in der OeNB – gestrichen.
Der erste Verhandlungstag diente der Erörterung des Prozessfahrplanes. Obwohl es rechtlich nicht erforderlich wäre, erschien Duchatczek persönlich zur von Richter Helge Eckert geleiteten ersten Tagsatzung.
Raidl als möglicher Zeuge
In der nur 20-minütigen Verhandlung ging es primär um die Frage der Zuständigkeit: Die OeNB sieht das Arbeits- und Sozialgericht Wien nicht als zuständiges Gericht an, denn dieses sei nur für Arbeitnehmer zuständig, Duchatczek sei aber Mitglied des Direktoriums gewesen. In der nächsten Verhandlung am 14. Jänner 2014 soll nun die Zuständigkeitsfrage erörtert werden. Möglicherweise werde zur Verhandlung auch OeNB-Präsident Claus Raidl als Zeuge geladen, stellte Richter Eckert in den Raum. Sollte sich das Arbeitsgericht tatsächlich für unzuständig erklären und die Klage zurückweisen, könnte sie beim Handelsgericht eingebracht werden. Die OeNB möchte auch eine Unterbrechung des Verfahrens bis zur strafrechtlichen Klärung.

Mit Jahresende würde auch eine Abfertigung fällig. Dabei dürfte es zumindest um ein Jahresgehalt von 269.200 Euro gehen. Auch diesen Betrag wird Duchatczek einklagen müssen. Duchatczeks Anwalt Hauser legte außerdem ein Eventualbegehren für Gehaltsansprüche vor – möglicherweise sei das Arbeitsverhältnis nämlich noch gar nicht beendet.
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