Kurzer Auftakt bei Duchatczek vs. OeNB

Ein Mann in einem dunklen Anzug und hellgelber Krawatte vor einem Fenster.
Der Ex-Vizegouverneur der Nationalbank klagt seine Pension ein. Fortsetzung im Jänner.

Wolfgang Duchatczek gegen die OeNB: Das wurde am Mittwoch am Wiener Arbeitsgericht erstmals verhandelt. Der frühere Vizegouverneur der Nationalbank hat seinen ehemaligen Arbeitgeber auf Zahlung seiner Pension geklagt. In Folge des Schmiergeldskandals um die Banknotendruckerei (OeBS) der OeNB war Duchatczek suspendiert worden und hatte am 25. Juni selber seine Funktionen zurückgelegt. Der OeNB-Generalrat hatte Duchatczek Abfertigung und Pension – nach 37 Jahren in der OeNB – gestrichen.

Der erste Verhandlungstag diente der Erörterung des Prozessfahrplanes. Obwohl es rechtlich nicht erforderlich wäre, erschien Duchatczek persönlich zur von Richter Helge Eckert geleiteten ersten Tagsatzung.

Raidl als möglicher Zeuge

In der nur 20-minütigen Verhandlung ging es primär um die Frage der Zuständigkeit: Die OeNB sieht das Arbeits- und Sozialgericht Wien nicht als zuständiges Gericht an, denn dieses sei nur für Arbeitnehmer zuständig, Duchatczek sei aber Mitglied des Direktoriums gewesen. In der nächsten Verhandlung am 14. Jänner 2014 soll nun die Zuständigkeitsfrage erörtert werden. Möglicherweise werde zur Verhandlung auch OeNB-Präsident Claus Raidl als Zeuge geladen, stellte Richter Eckert in den Raum. Sollte sich das Arbeitsgericht tatsächlich für unzuständig erklären und die Klage zurückweisen, könnte sie beim Handelsgericht eingebracht werden. Die OeNB möchte auch eine Unterbrechung des Verfahrens bis zur strafrechtlichen Klärung.

Zwei Männer in Anzügen unterhalten sich vor einem Hydranten.
APA15252912-2 - 23102013 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT WI - Der ehemalige Nationalbank-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek mit seinem Anwalt Herwig Hauser (r.) vor Beginn der Verhandlung gegen die Nationalbank anlässlich seines Pensionsanspruches am Mittwoch, 23. Oktober 2013, am Arbeits- und Sozialgericht in Wien. APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER
Duchatczek hat zunächst auf Feststellung des Pensionsanspruchs und auf Zahlung der Pension für Juli und August geklagt. Vorerst geht es um 3000 Euro im Monat, da früheren OeNB-Angestellten im ersten Ruhestandsjahr lediglich eine an der ASVG-Pensionshöhe orientierte Nationalbank-Pension zusteht.Erst danach ist die volle Firmenpension fällig. Das sind 80 Prozent des Letztbezugs - bei Duchatczek sind das 215.360 Euro pro Jahr. Sein Anwalt Herwig Hauser erweiterte die Klage am Mittwoch auf die Monate September und Oktober, insgesamt werden nun für vier Monate bereits 12.000 Euro nicht geleisteter Pensionszahlungen von der OeNB gefordert.

Mit Jahresende würde auch eine Abfertigung fällig. Dabei dürfte es zumindest um ein Jahresgehalt von 269.200 Euro gehen. Auch diesen Betrag wird Duchatczek einklagen müssen. Duchatczeks Anwalt Hauser legte außerdem ein Eventualbegehren für Gehaltsansprüche vor – möglicherweise sei das Arbeitsverhältnis nämlich noch gar nicht beendet.

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