Drohne zu vermieten: Media Markt testet in Deutschland neuen Service
Die Elektronikhandelskette Media Markt testet in Deutschland ein neues Geschäftsfeld. Verbraucher können im Online-Shop der Kette seit Freitag Geräte von Smartphones über Staubsaugerroboter bis hin zu Drohnen mieten, teilte die Metro-Tochter mit. In Österreich müssen Kunden vorerst noch warten.
"Wir evaluieren laufend neue Services und für unsere Kunden", sagte eine Sprecherin des Unternehmens am Freitag auf APA-Anfrage. Das Angebot der Elektrogeräte-Miete von Media Markt Deutschland sehe man grundsätzlich als ein sehr attraktives und spannendes Thema. Konkrete Details zu einem möglichen Start in Österreich könne man aktuell noch nicht bekannt geben, so die Sprecherin.
500 Produkte
In Deutschland können die Kunden rund 500 Produkte auf Zeit nutzen, das Angebot soll ausgebaut werden. Mindestlaufzeit für die Miete ist ein Monat, danach können die Geräte jederzeit zurückgegeben werden. Kunden sollen aber auch auf Wunsch Optionen für einen Kauf angeboten werden. Media Markt kooperiert bei dem neuen Service mit dem Berliner Startup Grover, das bereits seit zwei Jahren auf dem Gebiet von Mietkauf-Angeboten für Technik-Geräte tätig ist. Mittelfristig sei auch eine Ausweitung des Miet-Services auf die stationären Märkte denkbar.
"In vielen anderen Bereichen gehören Mietoptionen längst zum Alltag", sagte Media-Markt-Manager Lennart Wehrmeier dem Handelsblatt vom Freitag. "Wir glauben, die Zeit ist reif dafür, dass Media Markt diese Möglichkeit nun auch für die begehrtesten Elektronikprodukte bietet."
Test auf Media Markt beschränkt
Der Test soll zunächst auf Media Markt beschränkt werden: Es gebe aktuell keine Pläne, dass auch die Schwesterfirma Saturn das Modell anbiete, sagte eine Sprecherin. Europas größte Elektronikhandelskette Media-Saturn setzt auf Wachstum der Online-Shops von Media Markt und Saturn, das Unternehmen will dabei auch mit der Verschränkung von Internet-Handel und lokalen Filialen punkten.
Seit Mitte Dezember vermietet bereits der Handelskonzern Otto Produkte auf Zeit - egal ob Fernseher, Waschmaschine, Kaffeevollautomat oder Spielekonsole. Media Mark hat die Idee der Vermietung bereits in der Schweiz getestet und verleiht dort seit einigen Wochen iPhones.
Um Unfälle mit Drohnen zu verhüten, sollen für die unbemannten Fluggeräte in Deutschland künftig strengere Vorschriften gelten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnung, die ähnliche Kennzeichnungspflichten wie beim Auto vorschreibt sowie eine Art Führerschein für die Nutzer von größeren Drohnen.
Als maximale Flughöhe sind 100 Meter vorgesehen. Flüge in der Nähe von Flughäfen und über Wohngrundstücken werden verboten. "Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre", erklärte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Der Bundesrat muss der Verordnung allerdings noch zustimmen.
Schätzungen zufolge sind am deutschen Himmel schon mehr als 400.000 Drohnen unterwegs - Tendenz stark steigend. Immer häufiger kommen sie Flugzeugen und Hubschraubern in die Quere. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Deutschen Flugsicherung 64 gefährliche Annäherungen - fast fünfmal so viele wie im Jahr zuvor. Auch abstürzende Drohnen stellen eine wachsende Gefahr dar.
Um den Halter im Schadensfall einfacher ermitteln zu können, sollen Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm künftig eine Plakette mit dem Namen und der Adresse des Besitzers tragen. Wer größere Drohnen ab zwei Kilo außerhalb von Modellflugplätzen in die Luft bringen möchte, muss künftig eine staatliche Prüfung ablegen oder die Einweisung durch einen Luftsportverein nachweisen können. Zudem dürfen Drohnen grundsätzlich nicht mehr außerhalb der eigenen Sichtweite und in Höhen von über 100 Metern fliegen. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft sprach von einem "wichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit".
In Österreich gibt es bereits seit 2014 ähnliche Regelungen. Die Bewilligungspflicht beginnt bei 250 Gramm Gewicht des Fluggeräts. Mehr als 1.700 Bewilligungen wurden bereits ausgestellt. Diese sind zeitlich befristet. Außerdem gibt es hierzulande Auflagen, beispielsweise zum Einsatzort des Fluggeräts.
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