Drei legt Beschwerde wegen Frequenzauktion ein

Ein Mann mit Brille und Mikrofon spricht vor einem Logo der Telefongesellschaft „3“.
Verfahrensfehler bei der Multibandauktion sollen zu beträchtlichen Schäden für Drei geführt haben.

Wie schon zuvor von T-Mobile angekündigt, will auch der Mobilfunker Drei gegen den Frequenzzuteilungsbescheid vom 19. November vorgehen. Beide beklagen die hohen Kosten der Frequenzen, die Intransparenz der Auktion, sowie das die Frequenzen erst ab 2018 genutzt werden dürfen.

Drei wird Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof einlegen. In einer Presseaussendung sagt Drei-Chef Jan Trionow: „Das Auktionsverfahren war formal und inhaltlich rechtswidrig. Drei wurde dadurch beträchtlich geschädigt. Das einfach hinzunehmen, wäre unverantwortlich. Unsere Beschwerde gegen die Frequenzvergabe ist daher ein zwingender Schritt im Interesse unseres Eigentümers, unserer Mitarbeiter und unserer Kunden."

Nach eigener Angabe will Drei schon während der Auktion mehrmals Anträge auf Abbruch gestellt haben. Laut Drei war „von Beginn weg die Multiband-Auktion durch eine intransparente Verfahrensordnung und ein unverhältnismäßiges Auktionsdesign extrem auf Erlösmaximierung ausgerichtet“. Der Telekom-Control-Kommission wird zudem vorgeworfen „die Transparenzregel während der Auktion unzulässig und diskriminierend geändert“ zu haben.

Drei hofft auf eine Neuausschreibung der Auktion.

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