Dr. Oetker unterliegt im Pudding-Streit
Nächste Pleite für „Paula“: Dr. Oetker ist es auch im dritten Anlauf nicht gelungen, seinen Fleckenpudding vor Gericht gegen den ähnlichen Pudding „Flecki“ schützen zu lassen.
„Flecki“, den die bayerische Molkerei Gropper für den Discounter Aldi Süd herstellt, verletze nicht das technische Patent von Dr. Oetker, entschied das Landgericht Düsseldorf am Dienstag. Das Verfahren der Herstellung unterscheide sich gravierend, „Paula“ habe markantere Flecken. Dr. Oetker kündigte an, man werde den Fall nun nicht mehr weiterverfolgen.
Zuvor war Dr. Oetker bereits in zwei Instanzen mit der Forderung nach einem Verkaufsverbot von „Flecki“ gescheitert. Damals hatte sich der Konzern auf das sogenannte Geschmacksmusterrecht und das Wettbewerbsrecht berufen. Aldi Süd habe das Produkt zwar nachgeahmt, aber den notwendigen Abstand zum Original gewahrt, urteilten sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Dr. Oetker bedauerte das Urteil: „Wir hätten gedacht, dass wir durch Patent und Markenrechte geschützt sind“, sagte Oetker-Sprecher Jörg Schillinger. „Das scheint hier nicht der Fall zu sein.“ Marketing-Chef Rainer Lührs warnte dennoch Nachahmer: „Wir werden auch weiterhin immer Produkte prüfen, wenn wir den Verdacht haben, dass unsere Rechte verletzt sein könnten.“
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