Doch keine Steuer auf Ökostrom für Eigenbedarf

Solarzellen sind auf einem Dach mit einem Schornstein installiert.
Obergrenze für Steuerbefreiung wird von 5000 auf 25.000 Kilowattstunden jährlich angehoben.

Die gute Nachricht für Besitzer von Anlagen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie: Die Obergrenze für die Steuerbefreiung von Ökostrom für den Eigenbedarf wird von 5000 auf 25.000 Kilowattstunden jährlich angehoben. Dadurch werde jener Bereich der Energieerzeugung gefördert "der eine CO2-neutrale Stromerzeugung ermöglicht", begründete Finanzminister Michel Spindelegger diesen Schritt. Die neue Regelung sei mit der SPÖ akkordiert und werde per Initiativantrag im Parlament eingebracht. Die Wirtschaftskammer und Umweltminister Andrä Rupprechter begrüßten die geplante Änderung des Elektrizitätsabgabengesetzes.

Vor allem der Photovoltaikverband und private Besitzer von Solaranlagen haben heftig gegen die Besteuerung von selbst erzeugtem Ökostrom für den Eigenbedarf protestiert. Vorbehalte gegen eine Anhebung der Obergrenzen für die Steuerbefreiung kamen aus der SPÖ. Da Ökostrom-Anlagen auch für Schulen, den kommunalen Wohnbau oder Einrichtungen wie die Feuerwehr genutzt werden, hat die SPÖ nun zugestimmt.

"Zweitbester Schritt"

Die Umwelt- und Energiesprecherin der Grünen, Christiane Brunner, zeigte verhaltende Freude. "Es ist zwar positiv, aber für uns Grüne nur der zweitbeste Schritt. Wir hatten in einem Antrag vorgeschlagen, den Eigenverbrauch von selbstproduziertem Strom aus Erneuerbaren Energien gänzlich von der Steuer zu befreien", erläutert Brunner.

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