Die Sozialversicherung zähmt ein altes Bürokratiemonster

Die Sozialversicherung zähmt  ein altes Bürokratiemonster
Lohnverrechnung neu: Das Meldewesen in der Sozialversicherung für Dienstgeber und ihre Beschäftigten wird stark vereinfacht.

Wer heute auf das staatliche Pensionskonto schaut, findet dort einen meist enttäuschenden Wert, der sich noch dazu auf Daten aus 2017 bezieht. Die Pensionsbeiträge aus 2018 sind noch gar nicht berücksichtigt.

Das soll sich nun ändern, wie vieles andere auch. In der Sozialversicherung brechen neue, digitale Zeiten an.

Künftig werden nicht nur spätere Pensionen akkurater berechnet und Pensionsbescheide schneller ausgestellt werden können. Genauso werden die nötigen Daten für Arbeitslosengeld, Kranken- oder Wochengeld und anderes mehr wesentlich aktueller und aussagekräftiger.

Projekt über vier Jahre

Der Grund klingt simpel, ist aber das – positive – Ergebnis eines schon 2014 gestarteten und sehr komplexen Entbürokratisierungsprojektes. Dabei hat die Sozialversicherung in Kooperation mit Wirtschaftskammern, Softwareherstellern, Steuerberatern u.a. das jahrzehntealte System der Lohnverrechnung auf neue Beine gestellt.

 

Die Sozialversicherung zähmt  ein altes Bürokratiemonster

Alexander Biach

Per Jahresbeginn ist das einfachere System der „monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung“ an die Sozialversicherung schon im Echtbetrieb. Profitieren sollen davon die rund 360.000 Dienstgeber und 3,8 Millionen Dienstnehmer im Land, sagte Hauptverbandschef Alexander Biach bei der Präsentation der Reform. Bis 15. Februar, wenn dann die große Masse der Betriebe erstmalig die Löhne, Gehälter und SV-Beiträge für alle Mitarbeiter nach dem neuen Schema elektronisch übermittelt haben wird, wird sich zeigen, ob sich das System auch tatsächlich in der Praxis bewährt.

Laut früheren Berechnungen des Finanzministeriums kann sich die Volkswirtschaft durch das neue Meldesystem der Sozialversicherung längerfristig 300 Millionen Euro ersparen. Allein der Hauptverband kommt auf 7,6 Millionen Euro Ersparnis, vor allem durch den erhofften Entfall des oft aufwendigen Korrekturbedarfs und monatelangen Klärungsprocederes zwischen Dienstgebern und Gebietskrankenkassen.

Das alte dreistufige System aus der monatlichen „Versichertenmeldung“ und „Beitragsabrechnung“ und der jährlichen versichertenbezogenen „Grundlagenmeldung“ – und das für 450 verschiedene Beitragsgruppen – war nichts anderes als eine Geheimwissenschaft, sagen Fachleute. Nun gibt es ein neues Tarifsystem mit nur noch 16 Beitragsgruppen in einem Handbuch, das von 100 auf 18 Seiten eingedampft wurde. Nicht zuletzt sollte jetzt auch der Beruf des Lohnverrechners leichter zu erlernen sein.

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