Die ÖBFA wird 20: Ihre Aufgaben, ihre Reform
Mit dem Finanzskandal in Salzburg rückte die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur in den vergangenen Monaten wieder vermehrt ins Blickfeld. Heute wird mit einem Festakt das 20-jährige Bestehen der ÖBFA gefeiert. Doch wofür ist die Agentur eigentlich zuständig?
Startschuss
Die für die Verwaltung der Staatsschulden zuständige Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) wurde im Dezember 1992 als GmbH mit einem Grundkapital von 1 Mio. Schilling - jetzt umgerechnet 72.672,83 Euro - gegründet. Sie steht zu 100 Prozent im Eigentum der Republik Österreich. Ihre operative Tätigkeit nahm sie mit Jahresbeginn 1993 auf. Sie agiert im Namen und auf Rechnung des Bundes.
Davor wurden die staatlichen Kreditoperationen in einer dafür zuständigen Abteilung des Finanzministeriums abgewickelt. Nicht durchgesetzt haben sich damals Überlegungen, das Staatsschuldenmanagement etwa an die Postsparkasse (P.S.K.) auszulagern.
Aufgaben
Die ÖBFA ist für die Aufnahme von Schulden, für das Schuldenportfoliomanagement und für die Kassenverwaltung des Bundes zuständig. Sie muss die Zahlungsfähigkeit der Republik sicherstellen, und das zu optimalen Konditionen bei gleichzeitig geringstmöglichem Risiko.
Für eine stärkere Zentralisierung der Schuldenverwaltung hat sich jüngst nach dem Salzburger Finanzskandal auch OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny ausgesprochen.
Kritik
Konsequenzen
Die Politik reagierte auf die Fehlspekulationen mit einem Maßnahmenbündel, wie dem Aus für Einzelentscheidungen eines Vorstandes bzw. der Einführung des Vier-Augen-Prinzips und dem Verbot von Geschäften mit Gesellschaften in Offshore-Zentren. Gleichzeitig wurden Treasury- und Risikomanagement organisatorisch und räumlich getrennt, neue Grenzen für die Kassenhaltung eingeführt und generell die Risikomanagement-Richtlinien erweitert, Weisungsrechte eingeführt und der Rechnungshof als oberstes Kontrollorgan eingesetzt.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Der nunmehrige institutionelle Rahmen für das Finanzmanagement des Bundes ist komplex und wird von mehreren parlamentarischen Beschlüssen getragen: Durch das Bundesfinanzgesetz (BFG) wird die jährliche Neuverschuldung des Bundes genehmigt, im Bundeshaushaltsgesetz (BHG) werden wichtige Parameter der Schuldenaufnahme - wie Laufzeiten - definiert, und das Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) legt verbindliche Ausgabenobergrenzen für die nächsten vier Jahre fest.
Die Verwaltung der Finanzschulden im Namen und auf Rechnung des Bundes an die ÖBFA wird durch das Bundesfinanzierungsgesetzes (BFinG) delegiert.
Das Rechnungswesen der ÖBFA wird durch die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG), eine Schwestergesellschaft, durchgeführt. Die BHAG veranlasst auch die Zahlungen für den Schuldendienst des Bundes. Dafür gilt das Vier-Augen-Prinzip.
Überprüfungen
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