Die drei heiklen Fragen bei der Umstellung auf neue Smart Meter
Vor dreieinhalb Wochen wurde der kritische Rechnungshof-Bericht veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte:
Wie viel kosten die neuen Smart Meter?
Der Rechnungshof geht davon aus, dass die Annahmen über die Stromereinsparung durch die neuen Geräte deutlich zu optimistisch ausgefallen sind. Man könne daher nicht sagen, dass bei der Umstellung für die Stromkunden keine zusätzlichen Kosten anfallen. Zumal sich die Ausgaben auf fast eine Milliarde Euro belaufen.
Die E-Control-Vorstände Andreas Eigenbauer und Wolfgang Urbantschitsch sind überzeugt, dass sich die Einsparungen nicht nur über den geringeren Stromverbrauch ergeben. „Man muss künftig nicht mehr mit komplizierten Rechenmodellen den wahrscheinlichen Stromfluss in den Netzen berechnen“, betont Eigenbauer. Die Smart Meter liefern exakte Daten. Außerdem sei keine Ablesung von den Zählern mehr nötig, weil die Verbrauchsdaten automatisch übermittelt werden.
Ob dem Wunsch des Rechnungshofs nach einer neuen Kosten-Nutzen-Analyse entsprochen wird, ist offen. Über den Auftrag für eine realistische Kosten-Nutzen-Analyse müsste laut E-Control das Nachhaltigkeitsministerium entscheiden. Die E-Control wartet, ob es vom Ministerium einen entsprechenden Auftrag gibt.
Da die Umstellungskosten in die Netzkosten eingerechnet werden, ist es möglich, dass die Stromkunden den genauen Betrag nie erfahren werden.
Reicht der Datenschutz bei Smart Meter aus?
Es wird bemängelt, dass durch die Ablesung des Stromverbrauchs im Abstand von 15 Minuten Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten der Konsumenten möglich sind. Die E-Control verweist darauf, dass die Möglichkeit besteht, die Ablesung auf einmal pro Tag zu beschränken. Außerdem bestehe die Möglichkeit des opting out. Dann wird, so wie bisher, nur einmal pro Jahr ein Wert gespeichert und für die Abrechnung verwendet.
Allerdings muss laut Verordnung ein Smart Meter eingebaut werden. Die Messung wird immer durchgeführt. Lediglich die Datenübertragung wird auf einmal pro Tag oder einmal pro Jahr beschränkt.
Es gibt allerdings Befürchtungen, dass die Konsumenten mit ökonomischem Druck zur 15-Minuten-Ablesung gedrängt werden. Wer nicht zustimmt, bekommt keinen günstigen Stromtarif.
Ist das neue System vor Hackern geschützt?
Laut E-Control Vorstand Urbantschitsch „wird die Sicherheit laufend dem aktuellen Stand der Technik angepasst“. Der Rechnungshof hat Zweifel. Ein Beispiel ist die Möglichkeit, den Stromkunden die Stromzufuhr zentral abzustellen. Die Niederlande haben diese Möglichkeit gekappt. Denn Hacker könnten das System übernehmen und dadurch tausende Kunden vom Netz trennen. In Österreich ist die zentrale Endabschaltung weiterhin vorgesehen.
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