Deutsches Höchstgericht verbietet EFSF-Gremium
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines neuen Sondergremiums zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms
EFSF. Das neunköpfige Sondergremium war nach dem im Oktober verabschiedeten Stabilisierungsmechanismusgesetz ins Leben gerufen worden, um in besonders eiligen Fällen rasch grünes Licht für EFSF-Hilfen zu geben.
Das Gericht in Karlsruhe gab am Freitag einem Antrag von zwei SPD-Bundestagsabgeordneten auf einstweilige Anordnung statt. Die beiden sehen durch die Verlagerung der Entscheidung auf ein Sondergremium ihre Abgeordnetenrechte verletzt. Das neunköpfige Gremium darf somit vorerst keine Entscheidungen über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms EFSF fällen, entschied der Zweite Senat im Eilverfahren. Die Bundesregierung muss für weitere Hilfsmaßnahmen nun die Zustimmung des gesamten Bundestags einholen, Abstimmungen im Bundestag über den weiteren Einsatz deutscher Kreditgarantien könnten sich verlangsamen.
Kommentare