Deutsche Bahn erzwingt Vertagung des Lkw-Kartell-Prozesses

CO2-Ausstoß neuer Lkw muss bis 2030 gesenkt werden
Gericht muss über Befangenheitsantrag gegen Richterin entscheiden - Weiter geht es erst im Juni.

Die Deutsche Bahn hat im Münchner Schadenersatzprozess gegen die führenden europäischen Lkw-Hersteller einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt. Der Grund: Sie habe es abgelehnt, die für Donnerstag anberaumte Verhandlung wegen Corona zu vertagen, sagte eine DB-Sprecherin am Mittwoch. Das Landgericht muss nun erst einmal über den Befangenheitsantrag entscheiden und verlegte die mündliche Verhandlung um ein halbes Jahr auf den 21. Juni 2021.

Die DB Competition Claims GmbH hatte die Terminverlegung auf eine Zeit beantragt, "zu der sich die Pandemielage entspannt hat". Das Gericht habe als Alternative eine hybride Verhandlung mit Videozuschaltung vorgeschlagen, aber das sei aus Sicht der DB für ein komplexes Verfahren mit 40 Personen und großem öffentlichen Interesse "völlig ungeeignet", sagte die Bahnsprecherin. Daher habe die Deutsche Bahn einen Ablehnungsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt.

Damit sei eine Verlegung nun zwingend, sagte ein Gerichtssprecher. Eine andere Kammer am Landgericht müsse über den Befangenheitsantrag entscheiden. Gegen diese Entscheidung wäre wiederum Beschwerde beim Oberlandesgericht möglich.

Die Deutsche Bahn, die deutsche Bundeswehr und viele Speditionsunternehmen fordern von den Lastwagenherstellern 385 Millionen Euro Schadenersatz wegen überhöhter Preise. MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault hatten sich von 1997 an jahrelang in einem Kartell ausgetauscht. Die EU-Kommission hatte den Lkw-Bauern deshalb fast vier Milliarden Euro Bußgeld aufgebrummt, aber die Frage offen gelassen, ob den Käufern der Lastwagen ein Schaden entstanden ist. Das Landgericht München hatte beim Prozessauftakt im Mai Bedenken geäußert, ob die Klage begründet ist.

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