Der Kampf gegen Steuersünder beginnt heuer

Der Kampf gegen Steuersünder beginnt heuer
Das zentrale Kontenregister nimmt im Herbst seinen Betrieb auf. Der Aufwand dafür ist enorm.

Schwarzgeld auf Konten zu bunkern, um sie vom Fiskus zu verstecken wird schon bald nicht mehr möglich sein. Die heimischen Institute werden dafür im Herbst 2016 mit den Datenerfassungen beginnen. Die Erhebung der Daten ist sehr aufwändig. Das bestätigte auch Franz Rudorfer, Bankenvertreter in der Wirtschaftskammer im Ö1-Morgenjournal am Montag.

Zu jeden Konto werden die sogenannten Kontostammdaten erfasst. In Summe werden es rund 70 Mio. Datensätze sein, erfasst werden auch Sparbücher und Bausparverträge. Zugriff auf das zentrale Kontenregister haben Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstrafbehörden, das Bundesfinanzgericht und Abgabenbehörden des Bundes. Notwendig für den Zugriff auf das Kontenregister ist eine richterliche Bewilligung. Um schnelles Leerräumen der Konten vor einer möglichen Abfrage zu verhindern, können Kapitalrückflüsse rückwirkend abgefragt werden. Das parallel zum Kontenregister geschaffene Kapitalabfluss-Meldegesetz gilt ab Jänner 2016 – aber die Banken müssen Geldbewegungen ab 50.000 Euro ins Ausland rückwirkend ab März 2015 melden.

Wie es im Detail funktioniert, erfahren Sie hier.

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