Deckelung der Gerichtsgebühren gefordert

In Sachen Hypo Alpe Adria wurden vor Weihnachten gleich mehrere Klagen eingebracht. Das habe dem Justizministerium eine "Traumwoche" beschert, meint Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff. Von der BayernLB, der ehemaligen Eigentümerin der Hypo, habe das Justizministerium bereits 28,8 Millionen Euro an Gebühren eingenommen. Dazu kommen möglicherweise noch 42 Millionen Euro für die Klage der Republik Österreich gegen die BayernLB. Das seien aber nur die Pauschalen für die erste Instanz, so Wolff. Wenn beide Verfahren über alle drei Instanzen gehen sollten, würden letztlich mehr als 300 Millionen Euro Gebühren ins Justizbudget fließen.
Angesichts dieser hohen Summen fordert Wolff bei hohen Streitwerten eine Deckelung der Gebühren. Alle vergleichbaren EU-Länder hätten eine derartige Deckelung, in Italien oder Ungarn mache dieser sogar nur 2000 Euro aus. Österreich sollte sich an Deutschland orientieren, wo das Gebührenmaximum bei 350.000 Euro liege. Zudem mahnt Wolff die im Regierungsprogramm vorgesehene Evaluierung aller Gerichtsgebühren an, wobei er die Streichung der Gebühren für Jugendliche als "ersten Schritt" begrüßt.
Reformen
Mit den Hypo-Gebühren könnte sich Justizminister Wolfgang Brandstetter jetzt einige nötige Reformen leisten, meint der Rechtsanwälte-Präsident. Reformen seien etwa im Strafvollzug nötig, es müsse aber auch die EDV aufgerüstet werden. Hier wäre ein Innovationsschub dringend geboten.
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