Daimler: Europaweiter Rückruf von 774.000 Fahrzeugen

Mercedes-Benz gehört zu Daimler.
Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung. Wie viele Autos in Österreich betroffen sind, ist vorerst offen.

Der deutsche Autobauer Daimler muss europaweit 774.000 Fahrzeuge wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung zurückrufen. Das teilte der deutsche Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nach einem Gespräch mit Daimler-Vorstandschef Dieter Zetsche am Montag in Berlin mit.

Wieviele Fahrzeuge in Österreich betroffen sind, blieb am Montagabend vorerst offen. Ein Unternehmenssprecher Mercedes-Benz Österreich war kurzfristig telefonisch für die APA nicht erreichbar. In Deutschland sind vom amtlichen Rückruf 238.000 Daimler-Fahrzeuge betroffen.

Krisensitzung

Scheuer hatte Zetsche bereits Ende Mai zu einer Krisensitzung einbeordert, nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf von rund 4.900 Exemplaren des Mercedes-Kleintransporters Vito wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung angeordnet hatte. Das Amt untersuchte noch weitere Modelle. Bis zu diesem Montag sollte geklärt werden, bei wie vielen Fahrzeugen die beanstandeten Softwarefunktionen im Einsatz sind. Nach bisheriger Ansicht von Daimler sind diese aber nicht unzulässig, was der Konzern vor Gericht klären will und deshalb Widerspruch gegen den Vito-Rückrufbescheid ankündigte.

Daimler muss nach den Worten von Vorstandschef Dieter Zetsche für die zum Rückruf beorderten Diesel-Pkw jedenfalls keine Ordnungsstrafe zahlen. Auf die Frage, ob das früher vom deutschen Verkehrsminister Andreas Scheuer angedrohte Ordnungsgeld von 5.000 Euro pro Fahrzeug vom Tisch sei, antwortete Zetsche am Montag nach dem Gespräch mit dem Minister: "Ja."

Der Autobauer werde sich jetzt unverzüglich um die Software kümmern, mit der die Diesel-Pkw die Stickoxid-Grenzwerte einhalten sollen. Die rechtliche Frage, ob es sich bei den vom Kraftfahrt-Bundesamt beanstandeten Funktionen um eine gesetzlich unzulässige Abschalteinrichtung handelt oder nicht, werde in dem angekündigten Widerspruchsverfahren noch geklärt.

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