Coronavirus: Verbot von Aktien-Leerverkäufen an der Börse Wien

Coronavirus: Verbot von Aktien-Leerverkäufen an der Börse Wien
Finanzmarktaufsicht: Gilt sofort, auf einen Monat befristet. „Andauernde und schwerwiegende Marktverunsicherung“ als Grund.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat angesichts der Coronavirus-Marktturbulenzen ein Verbot von gedeckten Aktien-Leerverkäufen an Wiener Börse erlassen.

Das ab sofort gültige Verbot sei auf einen Monat befristet, könne „aber je nach Marktentwicklung vorzeitig aufgehoben oder verlängert werden“, teilte die FMA am Mittwochabend mit.

Wegen „der andauernden und schwerwiegenden Marktverunsicherung“ hat die FMA per Verordnung zeitlich befristet Leerverkäufe von allen Aktien verboten, die zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen sind und unter Zuständigkeit der Finanzmarktaufsicht fallen.

Enge Ausnahmen

Vom Verbot ausgenommen sind laut FMA Geschäfte in der Funktion als Market Maker sowie bestimmte Geschäfte in Finanzinstrumenten, die sich auf Indizes beziehen oder einen Index nachbilden.

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