Coronavirus: Reisegutscheine nicht vor Insolvenz abgesichert

Kreuzfahrtschiff in Italien wurde stundenlang blockiert
Verbraucherschützer Kolba warnt vor Einschränkung von Konsumentenrechten

Wegen der Coronakrise müssen derzeit zahlreiche Pauschalreisen abgesagt werden. Die Kunden haben einen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises und müssten sich nicht mit Gutscheinen abspeisen lassen, sagt Verbraucherschützer Peter Kolba.

Er warnt: "Wer heute einen Gutschein akzeptiert muss damit rechnen, bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters keinen Cent zu bekommen". Gutscheine seien - anders als Pauschalreisen - nicht gegen Insolvenz abgesichert erinnerte er am Samstag in einer Aussendung.

Die Tourismusbranche nutze die Coronakrise, um Verbraucherrechte massiv einzuschränken, kritisierte Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins VSV. Auf der Homepage des Vereins werden derzeit Beschwerdefälle gesammelt.

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