Coronavirus: Finanzmarktaufsicht verlängert Verbot von Leerverkäufen

Die FMA kann "durch eine fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen
Spekulation auf fallende Kurse bleibt bis 18. Mai untersagt und wird ausgeweitet.

Mitte März hatte Österreich wie mehrere andere Länder Europas Wetten auf Aktienkursverluste für einen Monat verboten. Das Verbot von Leerverkäufen für Aktien an der Wiener Börse wurde am Mittwochabend von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) bis 18. Mai verlängert.

Auch die französische Börsenaufsicht hat einen solchen Schritt heute verkündet. Die FMA in Wien hat das Verbot für Österreich zum Teil auch neu gefasst. Die geänderte Verordnung tritt morgen, 16. April, in Kraft, und ist nun bis 18. Mai befristet.

Unumgänglich

Das temporäre Leerverkaufsverbot in an der Wiener Börse notierten Aktien ist nach Angaben der FMA-Vorstände wegen der andauernden und schwerwiegenden Marktverunsicherung im Zusammenhang mit dem Covid-19-Virus "unumgänglich". Das am 18. März verhängte Verbot habe sich als effektiv und angemessen erwiesen, schrieben die Chefs der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller, am Abend in ihrer Mitteilung.

Inhaltlich gibt es Änderungen: Während bisher Leerverkäufe bezogen auf jede einzelne Transaktion verboten waren, stellt die geänderte Verordnung laut FMA nun durchgängig auf Nettoleerverkaufspositionen ab.

Alle Aktien betroffen

Das Verbot beziehe sich jetzt darauf, neue Nettoleerverkaufspositionen einzugehen oder bestehende Nettoleerverkaufspositionen zu erhöhen. Betroffen seien davon nach wie vor alle Aktien, die zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen sind und die unter die Zuständigkeit der FMA als Aufsichtsbehörde fallen.

Vom Verbot ausgenommen seien Market-Maker-Geschäfte sowie bestimmte Geschäfte in Finanzinstrumenten, die sich auf Indizes beziehen oder auf einen Korb von Wertpapieren, der einen Index nachbildet, erläuterte die Aufsicht.

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