Coronavirus: Leerverkäufe gelten als Krisenbeschleuniger

Coronavirus: Leerverkäufe gelten als Krisenbeschleuniger
Ungedeckte Leerverkäufe in der EU verboten.

Mit Leerverkäufen (short-selling) kann an der Börse auch bei fallenden Kursen Geld verdient werden. Dafür verkauft ein Händler Aktien oder Anleihen, die er sich gegen Gebühr bloß ausleiht, um von fallenden Kursen in der Zukunft zu profitieren. Geht diese Wette auf, macht er einen Gewinn. Steigen die Kurse bis zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt jedoch, entsteht dem Händler ein Verlust.

Eine weitere Variante sind sogenannte ungedeckte Leerverkäufe (naked short-selling). Dabei verkaufen Händler Papiere, die sie nicht einmal geliehen haben. Sie müssen nur sicherstellen, dass Aktien zum Verleih angeboten werden.

Problematisch wird es, wenn der Markt von einer Flut an Leerverkäufen überschwemmt wird. Denn dann kann der Aktienkurs allein dadurch auf Talfahrt gehen. Falls nämlich weitere Aktionäre das Vertrauen in ihr Papier verlieren und verkaufen, wird der erhoffte Kursverfall dadurch oft erst ausgelöst - zum Schaden traditioneller Investoren. Manchen Händlern werden auch immer wieder kriminelle Taktiken vorgeworfen - etwa das gezielte Streuen schlechter Nachrichten über Unternehmen.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt in Aktien der Erste Group, Raiffeisen International (RBI), UNIQA und Vienna Insurance Group Wiener Städtische (VIG) im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise ab Ende Oktober 2008 verboten und das befristete Verbot fünf Jahre lang jeweils halbjährlich verlängert - bis mit 1. November 2012 ein EU-weites Verbot für ungedeckte Leerverkäufe von Aktien, Anleihen und Kreditausfallversicherungen (CDS) in Kraft trat.

Die Leerverkäufe waren auch Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Europäischen Gerichtshof um Kompetenzen der europäischen Börsenaufsicht ESMA in Paris. Die Richter urteilten, dass die Aufseher in Krisensituationen sogenannte Leerverkäufe verbieten dürfen. Dagegen hatte sich das damalige EU-Mitglied Großbritannien gewehrt.

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