Coronavirus: Verkauf von Campingfahrzeugen boomt
Viele Österreicher haben während der Pandemie das Camping und die entsprechenden Fahrzeuge für sich entdeckt, freute sich am Freitag der Österreichische Camping Club (ÖCC). So wurden im August knapp 84 Prozent mehr Wohnmobile und 34 Prozent mehr -Anhänger neu zugelassen als im Vorjahresmonat.
Auch gebrauchte Campingfahrzeuge waren beliebter als im Jahr zuvor: Die Zulassungsrate von Wohnmobilen aus zweiter Hand stieg im August um 13 Prozent, jene von gebrauchten -anhängern um knapp 23 Prozent. "Auch wenn die Nachfrage derzeit sehr groß ist, am günstigsten ist grundsätzlich ein Kauf zwischen Oktober und Dezember", empfahl ÖCC-Präsident Tomas Mehlmauer.
Wer zwischen Reisemobil und Wohnwagen schwankt, sollte sich am besten beide Modelle für ein paar Tage zur Probe mieten, empfahl der Fachmann. "Abhängig von der Anzahl Mitreisender, sollte der Platzbedarf eher großzügig gewählt werden." Auch, ob und wo es einen Abstellplatz für längere Parkzeiten gibt, muss im Voraus geklärt werden.
Beim Reisemobil gilt laut ÖAMTC: je kleiner das Fahrzeug, desto mobiler. Wer also sehr viel unterwegs sein möchte und Bewegungsspielraum braucht, sollte Abstriche beim Innenraum machen. Sportliche Camper wiederum sollten Platz für sperriges Equipment wie E-Bike oder Surfbrett einplanen. Zu beachten ist bei Reisemobilen unbedingt das höchstzulässige Gesamtgewicht: Mit dem B-Führerschein darf man maximal 3,5 Tonnen bewegen – über 3,5 t wird ein Lkw-Führerschein der Klasse C1 oder C benötigt, es fallen höhere Mautgebühren an und es gelten andere Temporegeln. Frisch- und Abwassertank sollten mindestens 100 Liter fassen und für den Winterbetrieb beheizbar sein. Wer nachhaltig kaufen möchte: Umweltfreundliche Alternativen finden auch im Campingsegment immer häufiger Zugang – z. B. in Form von e-Hybrid statt Diesel oder Elektro- statt Gasheizung.
"Egal, ob man ein neues Reisemobil beim österreichischen Händler kauft oder ein neues oder gebrauchtes aus dem Ausland importiert, in Österreich wird die NoVA fällig. Bei Neufahrzeugen hängt die Steuer in der Regel von den CO2-Emissionen und damit dem Normverbrauch und dem Kaufpreis ab. Bei Reisemobilen, deren Aufbau in nicht selbst tragender Bauweise ausgeführt ist, kann die Steuer wahlweise auch anhand der Leistung ermittelt werden. In diesem Fall liegt die Steuer bei mindestens 16 Prozent. Der Höchstsatz liegt jedenfalls generell bei 32 Prozent des Nettokaufpreises", gibt ÖCC-Experte Mehlmauer zu bedenken.
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