Coronavirus: Ausnahme-Maßnahmen: Handel, Gastronomie, Wirtschaft

Coronavirus: Ausnahme-Maßnahmen: Handel, Gastronomie, Wirtschaft
Die Regierung stockt die Kurzarbeits-Mittel massiv - vorgesehen waren 20 Millionen Euro - auf 400 Millionen Euro auf.

COVID-19-KRISENBEWÄLTIGUNGSFONDS: Die Regierung macht bis zur vier Mrd. Euro zusätzlich für die Abfederung der Folgen für die Wirtschaft (Kurzarbeit, Einnahmenausfälle) sowie Gesundheitsmaßnahmen locker.

EINKAUF/HANDEL: Ab Montag bleiben - zunächst für eine Woche - Geschäfte geschlossen, die nicht zur Grundversorgung nötig sind. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Banken, Post, Trafiken, Tankstellen, Tierfutter- und Agrarhandel, Handyläden, Geschäfte für medizinische Produkte und Heilbehelfe, Sicherheits- und Notfallprodukte und Wartung. Lieferdienste und Reinigungsdienste arbeiten weiter.

GASTRONOMIE: Alle Gasthäuser und -höfe, Restaurants, Speisehäuser, Bierstuben, Branntweinstuben, Weinstuben, Buffets, Eisdielen und -salons, Kaffeehäuser und Konditoreien müssen um 15 Uhr zusperren. Tanzcafes, Bars, Diskotheken und Nachtclubs bleiben geschlossen. Ausgenommen sind nur die Gästebeherbergung in Hotels (samt Verköstigung) und Lieferservices ohne Kundenverkehr. Seit Freitag sind alle Casinos geschlossen.

ÖFFENTLICHER VERKEHR: Bleibt aufrecht, ebenso Notfall-Dienstleistungen und die Wartung kritischer Infrastruktur.

KURZARBEIT: Die Regierung stockt die Kurzarbeits-Mittel massiv (vorgesehen waren 20 Mio. Euro) auf 400 Mio. Euro auf - weil viele Unternehmen ihre Tätigkeit mangels Absatzmöglichkeit zurückfahren oder wegen der Schließungen für einige Zeit komplett einstellen müssen. Mit einem neuen Kurzarbeitsmodell sollen möglichst viele Menschen in Beschäftigung gehalten werden. So gibt es auch Kurzarbeitsunterstützung, wenn vorübergehend gar nicht gearbeitet wird.

LIQUIDITÄTSHILFEN: Um wichtige Unternehmen vor Zahlungsschwierigkeiten zu bewahren, soll es Liquiditätshilfen geben. Abgewickelt werden sollen diese über die Abbaumanagement-Gesellschaft des Bundes (ABBAG). Das ABBAG-Gesetz wird entsprechend novelliert.

HAFTUNGSÜBERNAHMEN: Die Regierung hat Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen in der Gesamthöhe von 100 Mio. Euro zugesagt - für Hotels, die wegen des Virus SARS-CoV-2 mehr als 15 Prozent an Umsatzeinbußen hinnehmen müssen.

GARANTIEN: Für KMU hat die Regierung bisher zugesagt, Garantien für Überbrückungsfinanzierungen bis zur Gesamthöhe von 10 Mio. Euro zu übernehmen.

ÖGK-VORSCHLAG: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) schlägt Maßnahmen vor, um bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen Firmen durch eine Stundung der ÖGK-Beiträge zu helfen, Ratenzahlungen auf bis zu 18 Prozent vereinbaren und bei Säumniszuschlägen wegen Meldeverspätungen Nachsicht walten lassen.

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