CETA-Abkommen: Grüne warnen vor Investoren-Schutzklausel

Die österreichischen Grünen lehnen die Investitionsschutzklausel ab, die im vorliegenden Entwurf für das geplante EU-Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) vorgesehen ist. "Die Sonderklagsrechte - wie wir das übersetzen - für internationale Konzerne haben hier nichts verloren", sagte der grüne Vize-Klubchef Werner Kogler am Montag in einer Pressekonferenz in Wien.
Durch solche Schutzklauseln könnten große und mächtige Player mit Methoden ausgestattet werden, die geeignet seien, die nationalen Souveränitäten im Bereich der Gesetzgebung aufzuhebeln. "Da hört sich der Spaß auf", so Kogler. Mehrere Staaten hätten sich dazu bereits kritisch geäußert - nicht so die österreichische Regierung, bemängelt Kogler. Es bestehe der dringende Verdacht, dass Österreichs Botschafter in der Frage "möglicherweise den Befürwortern die Mauer gemacht hat".
Kogler: Deutschland als positives Beispiel

Davon geht man im Wirtschaftsministerium in Wien aber ohnehin aus. "Damit das Abkommen überhaupt in Kraft treten kann, ist aus unserer Sicht nach dem Ratsbeschluss nicht nur eine Ratifikation durch das Europäische Parlament, sondern auch durch die nationalen Parlamente notwendig", hieß es am Montag. Damit wäre auch eine Befassung des Nationalrates gewährleistet", nämlich auf Basis des finalen Abkommens mit allen Details.
Jahrelange Verhandlungen
Nach jahrelangen Verhandlungen hatten sich die EU und Kanada in der Vorwoche auf den Entwurf für ein Freihandelsabkommen verständigt, dem in absehbarer Zeit eine ähnliche Vereinbarung mit den USA folgen soll. Ob das Abkommen mit dem Namen Ceta, das auch Regelungen zum umstrittenen Investorenschutz umfasst, je in Kraft treten wird, ist aber noch offen.
Die Vereinbarung mit Kanada, mit der die Zölle im Handel mit der EU weitgehend fallen sollen, gilt bei Experten als wichtiges Signal, ob auch dass umstrittene TTIP-Abkommen zwischen EU und den USA eine Chance hat. Besonders umstritten ist in beiden Fällen der Investorenschutz. Kritiker fürchten, dass über derartige Regelungen mit außergerichtlichen Schiedsstellen Konzerne Schutzregeln aushebeln beziehungsweise hohe Schadenersatzzahlungen von Staaten einfordern könnten.
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