Panne im Verfahren gegen Grasser

Der Vorhabensbericht zu den Causen Buwog und Terminal Tower Linz ist zurück bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Ein formaler Fehler zieht das Verfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere in die Länge. Der Sprecher der WKStA bestätigte einen Bericht im Ö1-Mittagsjournal des ORF-Radio.
In dem Vorhabensbericht spricht sich die WKStA laut Medienberichten für eine Anklage aus. Nun muss das Verfahren ergänzt werden. Die Panne ist am Freitagabend auch von einer Sprecherin des Straflandesgerichts Wien bestätigt worden: "Das war unser Versehen." Jetzt werde versucht, das Verfahren wieder zu sanieren.

Beschuldigter nicht anwesend
Die Sichtung dieser Unterlagen fand im Straflandesgericht Wien statt und wurde von einem Richter durchgeführt. Bei der Sichtung sei der betroffene Jurist bzw. dessen Anwalt nicht beigezogen worden, und habe daher nicht geltend machen können welche Teile der Unterlagen vom anwaltlichen Berufsgeheimnis geschützt würden, so die WKStA.
Akt zurückgeschickt
Von dieser Panne habe nun das Landesgericht die WKStA verständigt, die ihrerseits das Justizministerium informierte. Der Akt wandert nun wieder zurück zur WKStA und von dort ins Landesgericht. Dort müsse das betreffende Sichtungsverfahren wiederholt werden. "Wir gehen davon aus, dass die Verfahrensergänzung in wenigen Wochen abgeschlossen ist", sagte der WKStA-Sprecher zur APA. Warum im Landesgericht Wien erst jetzt die Panne aufgefallen sei, dazu könne er nichts sagen, so der WKStA-Sprecher.
"Zustellmangel"
Laut Ö1 war der frühere Meischberger-Anwalt für das Gericht bei der Sichtung deshalb nicht erreichbar, weil er seinen eigenen Anwalt gekündigt habe. Die Ladung war von diesem offenbar auch nicht weitergeleitet worden. Von einem "Zustellmangel", der jetzt saniert werde, sprach der Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek.
Kommentare