Bundespräsident unterzeichnet ESM

Heinz Fischer hat am Dienstag den Fiskalpakt und den ESM-Vertrag abgesegnet. Die Opposition stellt eine Verfassungsklage in Aussicht.

Bundespräsident Heinz Fischer hat am Dienstag den Fiskalpakt und Vertrag für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unterzeichnet. Das Staatsoberhaupt erklärte, dass die Ratifizierung "auf Basis der einschlägigen Bestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung und nach sorgfältiger Prüfung aller Gesichtspunkte" erfolgt sei. "Überzeugende oder gar zwingende Gründe, die im Sinne der herrschenden Staatsrechtslehre eine Verweigerung der Ratifizierung erforderlich machen würden, nämlich offenkundige Verfassungswidrigkeit in verfahrensrechtlicher oder materieller Hinsicht, liegen nicht vor", begründete Fischer seine Unterschrift.

Nach dem Beschluss im Parlament ist damit die letzte Hürde für das Inkrafttreten des Fiskalpaktes und des ESM in Österreich genommen. Die österreichische Beteiligung am ESM liegt bei rund 2,2 Mrd. Euro in Cash sowie weiteren 17,3 Mrd. Euro an Garantien. Ziel des ESM ist, Euro-Krisenstaaten wie Griechenland vor einem Kollaps durch unbezahlbar hohe Anleihezinsen zu schützen. Der Fiskalpakt soll ein Ende der Schuldenpolitik in Europa bringen. Angestrebt werden nahezu ausgeglichene Budgets. Das jährliche strukturelle - also um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte - Defizit eines Landes darf 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht übersteigen.

Verstärkte Zusammenarbeit

Der Bundespräsident hielt fest, dass eine Verstärkung der finanzpolitischen Zusammenarbeit zwischen den Euro-Staaten unverzichtbar sei, um die Krise zu überwinden und die europäische Wirtschaft aus ihrer schwierigen Situation herauszuführen. Außerdem verweist Fischer darauf, dass eine von der Opposition gewünschte und in Vorbereitung befindliche Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof nur dann möglich sei, wenn der Bundespräsident das Ratifikationsverfahren durch seine Unterschrift abgeschlossen hat. Er weist in diesem Zusammenhang auch neuerlich auf die unterschiedliche Rechtslage in Österreich und Deutschland hin. Im Gegensatz zu Deutschland, wo der Bundespräsident mit der Ratifizierung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes warten kann, sei in Österreich die Ratifizierung durch den Bundespräsidenten die Voraussetzung für eine Befassung des Verfassungsgerichtshofes.

Verfassungsklage rückt näher

Scharfe Kritik an der Ratifizierung von ESM und Fiskalpakt durch Fischer kommt erwartungsgemäß von der FPÖ. Parteichef Heinz-Christian Strache meinte am Dienstag in einer Aussendung, Fischer habe sich damit "als oberster Hüter der Verfassung endgültig disqualifiziert". Fischer hätte sich aus Straches Sicht bereits im Vorfeld der Abstimmung im Nationalrat für eine Volksabstimmung sowohl über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) als auch über die neuen Regeln gegen Staatsverschuldung in der EU ("Fiskalpakt") aussprechen müssen.

Strache kritisiert, dass ESM und Fiskalpakt den EU-Mitgliedern ihre Budgethoheit rauben und eine "EU-Finanzdiktatur" installieren würden. Die FPÖ will daher gemeinsam mit Grünen und BZÖ eine Verfassungsklage gegen den Fiskalpakt einbringen. Der Text soll über den Sommer von drei von den Parteien nominierten Rechtsanwälten ausformuliert werden. Außerdem ist eine blaue Verfassungsklage sowohl gegen den Fiskalpakt als auch gegen den ESM (dieser wird von den Grünen mitgetragen, von FPÖ und BZÖ aber abgelehnt) über die Kärntner Landesregierung vorgesehen.

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