Brüssel verklagt drei Länder beim EuGH

Die EU möchte die Geldwäsche bekämpfen
Griechenland, Irland und Rumänien haben Geldwäschevorschriften nicht in nationales Recht umgesetzt.

Die EU-Kommission zerrt Griechenland, Irland und Rumänien vor den Europäischen Gerichtshof  (EuGH) aufgrund mangelhafter Geldwäschevorschriften. Die drei Länder haben die EU-Regeln nicht in nationales Recht umgesetzt. Griechenland und Rumänien hätten die Vorgaben komplett missachtet, Irland hat nur einen sehr geringen Teil umgesetzt. Den betroffenen Ländern droht  eine hohe Geldstrafe. 

Mitglieder der Europäischen Union hatten bis zum 26. Juni 2017 Zeit, die vierte Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dazu gehören unter anderem, dass Unternehmen ihre wirtschaftlichen Eigentümer klar angeben müssen. Außerdem soll ein leichterer Informationsaustausch der  Behörden zwischen EU-Staaten ermöglicht werden.

Fünfte Geldwäscherichtlinie

Die Mitgliedsstaaten  und das Europaparlament haben sich mittlerweile schon auf eine fünfte Geldwäscherichtlinie geeinigt, die bis 2020 umgesetzt werden soll. Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung von zentralen Bankkontenregister.

Die Kommission fordert, dass alle Mitgliedsstaaten Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche ergreifen sollen, um Kriminellen und Terroristen die finanzielle Grundlage zu entziehen.

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