Brauerei Stiegl muss 197.000 Euro Strafe zahlen

Die Brauerei Stiegl hat in den Jahren 2006 bis 2012 die Endverkaufspreise mit dem Lebensmitteleinzelhandel abgesprochen und wurde nun am 21. Mai 2014 vom Kartellgericht zu einer Geldbuße von 196.857 Euro verurteilt. Das teilte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Freitag mit.
Strafmindernd wirkte sich laut BWB "die frühzeitige umfangreiche Kooperation der Stiegl" aus. Die Brauerei habe u.a. zwei freiwillige Nachschauen zugelassen.
Auch Elektrohandel im Visier
Das Kartellgericht hat gegen zwei weitere Elektronikhändler Geldbußen wegen verbotener Preisabsprachen verhängt. Die Grundig Intermedia GmbH wurde zur Zahlung von 372.000 Euro verdonnert, die Hans Lurf GmbH (Pioneer Österreich) muss 100.000 Euro bezahlen, wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Freitag mitteilte. Die Entscheidungen sind rechtskräftig.
Die BWB hatte Ende Februar 2014 Geldbußenanträge gegen mehrere Unternehmen wegen kartellrechtswidriger vertikaler Preisbindungen gestellt. Dabei ging es um "aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen, welche eine Behinderung des Absatzkanales 'Online Verkauf' von Unterhaltungs- und Haushaltselektronik" zum Ziel haben oder bewirken.
Bereits Mitte Juni war bekannt gegeben worden, dass das Kartellgericht gegen die Media-Saturn BeteiligungsgmbH, die Pioneer Electronics Deutschland GmbH und die SSA Fluidra Österreich GmbH Geldbußen von insgesamt 1,23 Mio. Euro verhängt hat.
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