Booking.com muss auf Bestpreisklauseln verzichten

Das deutsche Bundeskartellamt untersagt dem Hotelportal Booking.com die sogenannten Bestpreis-Regeln. Diese verstoßen gegen den Wettbewerb, meldete die Süddeutsche Zeitung. Es gebe so kaum Konkurrenz zwischen den Onlineportalen, aber auch zwischen den Hotels, die sich damit nicht über den Preis oder andere Konditionen differenzieren könnten, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt.
Bestpreisklauseln verpflichten die Herbergen, bei einzelnen Online-Dienstleistern etwa den jeweils niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen anzubieten.
Umkämpfter Markt
Booking.com ist das mit Abstand größte Hotelbuchungsportal in Deutschland. Das Unternehmen ist weltweit aktiv und gehört zum US-Konzern Priceline, einem großen Online-Touristikunternehmen. Der Markt wächst: Sowohl Privatreisende als auch Geschäftskunden buchen zunehmend im Internet. Nach Angaben des Hotelverbands Deutschland läuft heute schon jede fünfte Hotelbuchung über ein Buchungsportal. Der Markt wird von drei großen Anbietern dominiert: Neben Booking.com sind das HRS und Expedia. Die Internetanbieter werben oft damit, die günstigsten Preise anzubieten. Ohne die Bestpreis-Regel ist dies aber nicht mehr gesichert. Dem Anbieter HRS wurde ein entsprechender Passus in den Verträgen bereits untersagt, gegen Expedia läuft ebenfalls ein Verfahren beim Kartellamt.
Booking.com muss die beanstandeten Klauseln aus seinen AGB und Preferred-Partner-Vereinbarungen bis Ende Jänner 2016 entfernen. Andernfalls droht ein Bußgeld in bis zu dreistelliger Millionenhöhe.
Applaus aus Österreich
Die Wirtschaftskammer und die Hoteliervereinigung (ÖHV) sehen nach der Entscheidung in Deutschland auch die heimischen Wettbewerbshüter am Zug. „Europa ist in Bewegung gekommen - auch Österreich muss sich jetzt positionieren", fordern Branchenvertreter unternehmerische Freiheit bei der Gestaltung von Preisen und Konditionen sowie fairen Wettbewerb.
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