Börse: RBI-Aufnahme in "ATX five" rechtens
Die Aufnahme der Raiffeisen Bank International (RBI) in den Börsenindex "ATX-five" hat kurzfristig für Unruhe am Markt gesorgt. Der Börsenindex "ATX five" umfasst die fünf wichtigsten Aktien der Wiener Börse. Ausländische Investoren kaufen oft nur jene Aktien, die sich in einem großen Index befinden. Bei der Indexänderung am 24. Jänner wurde Andritz durch die RBI ersetzt.
Marktteilnehmer hatten den Schritt gegenüber der Presse als voreilig bezeichnet: Die Kapitalerhöhung der RBI ist noch nicht zur Gänze abgeschlossen, bis 7. Februar läuft die Bezugsfrist für Altaktionäre. Die endgültige Höhe des Streubesitzes, dessen Höhe eine Rolle für die Gewichtung einer Aktie im Index spiele, stehe erst nach dem 7. Februar fest.
Die Wiener Börse verweist auf regelkonformes Verhalten. Bei Kapitalerhöhungen, die schon bei ihrer Ankündigung eine fixierte Aktienzahl haben, werde der Index vor Beginn der Bezugsfrist angepasst.
Der wesentliche Faktor für die Aufnahme in den "ATX five" sei ein Streubesitzfaktor von 0,5. Um alle Emittenten gleich zu behandeln, orientiere sich die Wiener Börse an den offiziellen Meldeschwellen. Nach der Kapitalmaßnahme habe sich für die RBI ein Streubesitzfaktor von 0,5 ergeben, der sich während der Bezugsfrist nicht mehr verändern werde.
Die Marktteilnehmer seien "selbstverständlich wie üblich unverzüglich über Änderungen in den Indizes" informiert worden. Auch bei Andritz, das den Platz für die RBI im Index räumen musste, kann man keine Verstöße der Börse erkennen.
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